Hausbank und Unternehmen vereinbaren gemeinsam, im Rahmen der Vorgaben der L‑Bank, den individuellen Angebotszinssatz für das Förderdarlehen, wenn das Unternehmen den Förderantrag stellt.
- Die Bonitätsklasse legt die Hausbank fest, nachdem sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geprüft hat (Rating).
- Die Besicherungsklasse legt die Hausbank fest, nachdem sie die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten bestimmt hat.
- Die Preisklasse für das Darlehen ergibt sich aus der Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse.
- Der individuelle Angebotszinssatz liegt innerhalb dieser Preisklasse, in der Regel unterhalb der Zinsobergrenze der Preisklasse. Er definiert im Prinzip den Abstand zur Zinsobergrenze. Ausschlaggebend ist, wie das Unternehmen jeweils in der zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklasse eingestuft ist.
Der endgültige Sollzins wird bei Zusage durch die L‑Bank festgelegt. Dieser Sollzinssatz hat den gleichen Abstand wie der Angebotszinssatz zur dann gültigen Zinsobergrenze.
Bei vielen Förderprogrammen haben die Hausbank und das Unternehmen mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Darlehensvertrags. Sie können innerhalb einer Preisklasse zunächst einen niedrigen individuellen Angebotszinssatz vereinbaren, zusätzlich aber Bedingungen festlegen, wann die Hausbank den Zinssatz erhöhen darf. Eine Erhöhung ist allerdings nur bis zur Zinsobergrenze der vereinbarten Preisklasse möglich. Hier spricht man vom flexibilisierten risikogerechten Zinssystem.