Kompakt erklärt, was beim Elterngeld wichtig ist.
Hilfe-Bereich Elterngeld
Fünf Fakten zum
Elterngeld
Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es soll den Eltern die Möglichkeit geben, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Das Elterngeld wird vom Bund bereitgestellt und in Baden-Württemberg über die L-Bank beantragt.
Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie und Ihr Kind leben in Deutschland.
- Während Sie das Elterngeld bekommen, arbeiten Sie entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche. Wurde Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren oder adoptiert, sind höchstens 30 Stunden pro Woche zulässig.
- Sie hatten gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder alleinerziehend im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes maximal 175.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Für Geburten bis 31.03.2025 gilt: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder alleinerziehend maximal 200.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Für Geburten bis 31.03.2024 gilt: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie maximal 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben Sie nicht mehr als 300.000 Euro verdient.
Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Elterngeld beantragen.
- Elterngeld und Elternzeit sind nicht dasselbe. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Sie vom Staat bekommen können. Elternzeit können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen: Dann werden Sie für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes vom Arbeiten freigestellt und können zuhause bleiben.
- Elterngeld können Sie unabhängig von einer Elternzeit bekommen. Allerdings können Sie es nur bekommen, während Sie nicht Vollzeit arbeiten. Daher ist es oft praktisch, Elterngeld und Elternzeit miteinander zu kombinieren.
Wo erfahre ich mehr zur Elternzeit?
Elterngeld beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Für Baden-Württemberg ist das die L-Bank.
Sie können den Elterngeldantrag schon vor der Geburt vorbereiten und nach der Geburt abschließen. Wichtig: Soll Elterngeld ab Geburt gezahlt werden, ist der unterschriebene Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate einzureichen.
Sie können unseren Papierantrag oder unseren Onlineantrag nutzen. Am schnellsten funktioniert die Antragstellung online.
Basiselterngeld
-
Basiselterngeld ersetzt mindestens 65 % Ihres bisherigen Einkommens. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Den Mindestbetrag von 300 € können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten.
-
Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, zum Beispiel weil Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, dann verringert sich Ihr Elterngeld dadurch. Das Basiselterngeld ersetzt dann nicht 65 % des bisherigen Einkommens, sondern 65 % vom Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach.
Elterngeld Plus
-
Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also mindestens 150 € und höchstens 900 € monatlich. Dafür können Sie es doppelt so lange bekommen.
-
Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, dann kann das monatliche Elterngeld Plus höher sein als das halbe monatliche Basiselterngeld.
Elterngeld wird monatsweise gezahlt – allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Ihres Kindes.
Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.
- Ja, aber höchstens 32 Stunden pro Woche. Wurde Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren oder adoptiert, beträgt die Obergrenze höchstens 30 Stunden pro Woche. Falls Sie mehr arbeiten, verlieren Sie den Anspruch auf Elterngeld. Meistens gilt während des Elterngeldbezugs: je höher Ihr Einkommen, desto weniger Elterngeld erhalten Sie.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.
*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.
- Bei der Stunden-Grenze kommt es nicht auf jede einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt der Arbeitsstunden im Lebensmonat.
- Sie müssen uns umgehend mitteilen, wenn Sie anfangen zu arbeiten, während Sie Elterngeld bekommen. Dazu können Sie unseren digitalen Mitteilungsservice nutzen.