Zwei Personen besprechen sich am Laptop.

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Informationen zum Programm Pre-Seed

Lesen Sie hier, welche Kriterien Start-ups erfüllen müssen, um finanzierungsberechtigt zu sein, welche Ausgaben finanziert werden können oder wie hoch der maximale Finanzierungsbetrag sein kann.

Die Informationen zum Programm Pre-Seed sind in den Bestimmungen zusammengefasst.

Das Gründungsvorhaben muss seinen Investitionsort in Baden-Württemberg haben.

Start-ups, die Pre-Seed erhalten wollen

  • sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (haftungsbeschränkt) oder nicht börsennotierte AG);
  • sind wachstumsorientiert und weisen einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad auf;
  • wurden noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert  (eine Finanzierung durch Dritte darf die Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed nicht übersteigen). Zum Eigenkapital zählt dabei auch ein bereits aufgenommenes Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung. ;
  • sind ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO);
  • sind maximal fünf Jahre alt (gemäß HR-Eintragung);
  • dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Mit Pre-Seed können Der Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.). (GuV-Aufwand) sowie Investitionen finanziert werden.

Aufwendungen der vorwettbewerblichen Forschungsförderung sind ausgeschlossen. Ebenso können keine Umschuldungen finanziert werden.

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und maximal 320.000 €.

In Ausnahmenfällen, wenn das Vorhaben mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann die Gesamtfinanzierungssumme auch bis zu 640.000 € betragen.

Aufteilung:

- Der L-Bank Anteil beträgt maximal 160.000 € (in Ausnahmefällen 320.000 €) 

- An der jeweiligen Gesamtfinanzierungssumme beteiligt sich der  Co-Investor zu mindestens 20 % und maximal 50 %.

Sofern darüber hinaus ein Finanzierungsbedarf besteht, ist dieser über weitere Finanzierungen (bspw. InnoGrowth) zu decken. Dabei darf Pre-Seed kein Minderheitenanteil am gesamten Finanzierungsbedarf einnehmen.

Einen Investitionsort in Baden-Württemberg haben Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben und bei denen mindestens 50 % der Mitarbeiterkapazitäten in Baden-Württemberg eingesetzt sind oder die ein Projekt innerhalb Baden-Württembergs fördern lassen wollen (beispielsweise den Aufbau einer Niederlassung).

Der Baden-Württemberg-Bezug ist für die gesamte Laufzeit des zwischen der L-Bank und dem Start-up abzuschließenden Finanzierungsvertrags aufrecht zu erhalten.

Es handelt sich um eine eigenkapitalähnliche Finanzierung in Form einer rückzahlbaren Zuwendung aus Landesmitteln mit Wandlungsoption und einem Wandeldarlehen eines Co-Investors.