Was ist ein Co-Investor? Welcher Betreuungspartner kann gewählt werden? – Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Co-Investor und Betreuungspartner.
Aufgrund der vertraglichen Gestaltung wird in diesen FAQs ausschließlich die Formulierung "Co-Investor" verwendet. Diese bezieht sich ausdrücklich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
Die Finanzierung kann nicht ohne einen Co-Investor beantragt werden. Start-up BW Pre-Seed ist ein Kombiprodukt, bestehend aus einer eigenkapitalähnlichen Finanzierung in Form einer rückzahlbaren Zuwendung aus Landesmitteln mit Wandlungsoption und einem
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung.eines Co-Investors.
Neben seinem Investment generiert der Co-Investor insbesondere durch sein Wissen und sein Netzwerk einen Mehrwert für das Start-up.
Der Co-Investor benötigt keinen Bezug zu Baden-Württemberg. Auch Investoren, die im Ausland ansässig sind, sind zugelassen.
Der Anteil des Co-Investors kann zwischen 20 % bis maximal 50 % an der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed betragen. Je nach Gesamtfinanzierungssumme (zwischen 50.000 € bis 640.000 €) beträgt der Co-Investorenanteil daher 10.000 € bis maximal 320.000 €.
Der Co-Investor kann sein Wandeldarlehen schon vor Auszahlung der L-Bank Finanzierung auszahlen. Dies erfolgt auf eigenes Risiko des Co-Investors.
Die Gewährung des Wandeldarlehens und Auszahlung muss jedoch in zeitlicher Nähe zu Pre-Seed stehen und es muss bereits bei der Gewährung des Wandeldarlehens der Bezug zu Pre-Seed benannt werden. Das Entscheidungsgremium ist in diesem Fall vorab zu informieren.
Es ist möglich, mehrere Investoren für Pre-Seed mit einzubeziehen. Allerdings ist für alle Investoren ein gemeinsamer Co-Investorenvertrag zu schließen (alle Investoren gelten gemeinsam als „Co-Investor“ im Programm Pre-Seed). In diesem Fall dürfen keine individuellen Regelungen zwischen den Investoren im Co-Investorenvertrag abgebildet werden und müssen im Innenverhältnis geregelt werden.
Alternativ kann ein Investor als
Unter Konsortialführer wird die Investorin verstanden, die den Co-Investorenvertrag unterzeichnet und weitere Investorinnen und Investoren im Finanzierungsgremium vertritt. Zwischen den einzelnen Investorinnen und Investoren wird in diesem Fall ein Konsortialvertrag geschlossen.benannt werden. In diesem Fall wird mit dem Konsortialführer alleine der Co-Investorenvertrag geschlossen und alle Investoren regeln über einen separaten Konsortialvertrag die weiteren Einzelheiten im Innenverhältnis.
Ja. Da mehrere Investoren gemeinsam als „der Co-Investor“ gelten, haben alle Investoren zusammen einen
Ein Floor ist die vertraglich fixierte Untergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde mindestens erhalten wird. von 3 % und einen
Ein Cap ist die vertraglich fixierte Obergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde erhalten kann.von 10 % für ihren Co-Investorenanteil. Dies gilt je Anteil von i.d.R. 40.000 € Co-Investment, die Höchstgrenze beträgt dabei 6 % Floor und 20 % Cap.
Im Wandelsdarlehensvertrag des Co-Investor darf die Höhe des Floor zwischen 0 % - 3 % betragen. Die Höhe des Cap darf zwischen 0 % und 10 % liegen.