
InnovFin 70
Förderung von Investitionsvorhaben, Forschungs- und Innovationskosten oder Betriebsmittelbedarf
Unterstützt durch den EIFEuropean Investment Fund
InnovFin70 kann derzeit nicht angeboten werden. Erst ab 01.07.2021 können wir hierzu wieder Anträge entgegennehmen.

Das können Sie finanzieren:
Sie suchen eine Finanzierung für Ihre Forschungs- und Innovationskosten.
Sie möchten in die Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung Ihrer Produktion oder des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte investieren.
Sie benötigen Betriebsmittel für ein innovatives Vorhaben.
-
Erneuerbare-Energien-Anlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEGErneuerbare-Energien-Gesetz) erhalten
Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur
Umschuldungen und Prolongationen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein innovatives Unternehmen.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Definition der EUEuropäische Union-Kommission, d. h, Sie haben weniger als 250 Beschäftigte, Ihr Jahresumsatz liegt höchstens bei 50 Mio. €, Sie weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aus.
Sie sind ein Small Mid Cap (SMC) und beschäftigen mehr als 500 Mitarbeiter*innen.
Das bieten wir Ihnen an:
Wir entlasten das finanzierende Kreditinstitut in Form einer Ausfallbürgschaft.
Wir verbürgen 70 % der Finanzierung. Dabei wird unsere Bürgschaft durch eine Garantie im Rahmen der InnovFin-KMU-Garantie-Fazilität vom European Investment Fund (EIF) gestützt.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.
Die Bürgschaftsbank verbürgt sich für Bürgschaftsbeträge bis zu 1,25 Mio. €.
Wir verbürgen uns für Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. € bis 5 Mio. €.