
Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)
Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation.
Sie möchten einen vorübergehenden coronabedingten Finanzierungsengpass ausgleichen.
Sie suchen ein Förderdarlehen, für das Sie keine Sicherheiten stellen müssen.
Programmstart: 14.12.2020

Das können Sie finanzieren:
Akuten Liquiditätsbedarf aufgrund von coronabedingten Problemen wie z. B. Rückgang von Umsatz oder Einnahmen, Schließung von Betriebs- und Vereinsstätten
Laufende Betriebskosten wie z. B. Miete, Pacht, Unterhalt von Gebäuden, Strom, Wasser, Heizung sowie für Personalkosten (Betriebsmittelbedarf)
Investitionen in die soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen
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Umschuldungen bestehender Darlehen
Investitionen in Räume zur Glaubensausübung
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation wie gemeinnützige Vereine oder Unternehmen, Stiftungen oder Einrichtungen kirchlicher Träger.
Die gemeinnützige Organisation hat ihren Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte, Einrichtung oder einen Dienst in Baden-Württemberg.
Die gemeinnützige Organisation ist seit mindestens 01.01.2019 tätig.
Die gemeinnützige Organisation weist zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf. Zurzeit besteht aber coronabedingt eine Liquiditätslücke.
Es bestehen keine Negativmerkmale in einer allgemein anerkannten Auskunft (z. B. Schufa) über die gemeinnützige Organisation oder über ihre organschaftlichen Vertreter*innen.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung für die Hausbank
Kredithöhe: 5.000 bis 800.000 €
Kreditlaufzeit: 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: keine
Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Besicherung: nicht notwendig
Aktueller Sollzinssatz: 0,80 % p. a. für alle Darlehen
Häufige Fragen
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Als gemeinnützig gelten alle Organisationen, die vom Finanzamt für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß §§ 51 ff. von der Körperschaftssteuer befreit sind. Größe, Rechtsform oder der Tätigkeitsbereich spielen für die Antragsberechtigung keine Rolle.
Sie müssen Ihrer Hausbank den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen.
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- Aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz
- Aufstellung aller bisher erhaltenen Corona-Beihilfen, die als so genannte Kleinbeihilfen gewährt wurden. Sie können die Angaben auch gleich in das Formular Kleinbeihilfenerklärung (Vordruck 9078-8) eintragen. Für die Detailangaben nehmen Sie am besten die jeweiligen Förderbescheide oder Darlehensverträge zur Hausbank mit. Oft füllen auch die Hausbanken das Formular zusammen mit ihren Kund*innen aus.
- Angaben zu den organschaftlichen Vertreter*innen und ggf. zu den Trägern der gemeinnützigen Organisation für das Formular Anlage zum Antrag Liquiditätskredit Li GO (Vordruck 9078-9). Hier können Sie die Angaben selbst eintragen oder das Formular zusammen mit Ihrem Berater bei der Hausbank ausfüllen.
- Das Antragsformular (Vordruck 9078) füllt die Hausbank immer zusammen mit Ihnen aus. Die meisten Hausbanken haben das Formular elektronisch bei sich hinterlegt und sind in einem Online-Verfahren mit der L‑Bank verbunden.