Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bauen und Wohnen

Ergänzungs­finanzierung zur Eigentums­finanzierung BW

  • Sie möchten mehr finanzieren, als Ihre Basis- und Zusatzförderungen der Eigentumsfinanzierung BW abdecken.

  • Eine Finanzierung über Ihre Hausbank ist nicht möglich.

  • Sie suchen ein langfristiges Darlehen zu attraktiven, kapitalmarktnahen Konditionen.

Kurz erklärt

Unsere Ergänzungsfinanzierung deckt Ihren Finanzierungsbedarf, wenn die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung der Eigentumsfinanzierung BW nicht ausreichen und eine ergänzende Finanzierung über Ihre Hausbank nicht darstellbar ist.

Sprechen Sie uns an

Hotline Wohnimmobilien

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Weiterer Finanzierungsbedarf bei selbstgenutztem Immobilienerwerb, gefördert durch die Eigentumsfinanzierung BW

  • Immobilienfinanzierungen, die nicht über die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW ( zinsverbilligt 15-Darlehen) gefördert werden

  • Finanzierungsbedarf, der über die Hausbank abgedeckt werden kann

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie müssen eine Zusage für Ihren Immobilienerwerb für die Basisförderung Z15 erhalten.

  • Sie müssen ergänzenden Finanzierungsbedarf zur Eigentumsfinanzierung BW der Basis- beziehungsweise Zusatzförderung haben, dessen Finanzierung nicht über Ihre Hausbank darstellbar ist.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sollzinsbindungen von 10, 15 und 20 Jahren möglich

  • Tilgung: wahlweise 2 % oder 3 % per annum

  • Volltilgervariante mit 25 Jahren verfügbar

  • 4 % Sondertilgungen pro Jahr

  • 1 tilgungsfreies Anlaufjahr (bei der Volltilgervariante 6 Monate)

  • 3 Monate bereitstellungsfreie Zeit

Die aktuellen Sollzinssätze finden Sie in der Konditionenübersicht im Downloadbereich – oder bei unserer Hotline (0800 150 3030).

  • Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

1. Antrag online ausfüllen

Erfassen Sie Ihren Antrag vollständig im Förderportal und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.

2. Automatische Weiterleitung

Nach dem Absenden wird Ihr Antrag direkt an Ihre zuständige Wohnraumförderungsstelle übermittelt.

3. Prüfung und Weitergabe

Die zuständige Wohnraumförderungsstelle prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind. Wenn alles passt, wird Ihr Antrag an uns weitergeleitet.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Falls Sie schon jetzt einen Blick auf die Formulare werfen wollen, finden Sie alles Nötige hier. Ihre Wohnraumförderungsstelle finden Sie im Landratsamt oder im Bürgermeisteramt des Ortes, in dem Sie bauen oder kaufen wollen.

  • Zwischenfinanzierung von Maßnahmen zur Wohnraumförderung (Eigentum)

    Das Merkblatt beinhaltet alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen zum Thema "Zwischenfinanzierung".

    Gültig
    Eingestellt am 26.08.2024
    Gültig ab 23.08.2024
    08/2024 | Zwischenfinanzierungsmöglichkeit wurde um 1 Jahr verlängert
    Download starten

  • Konditionenübersicht Eigentumsförderung

    Konditionenübersicht Eigentumsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 05.12.2025
    Gültig ab 05.12.2025
    Download starten PDF, 76,6 KB

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