Kurz erklärt
Die Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von energiesparenden oder barrierearmen Mietwohnungen in Baden-Württemberg.
Anträge für Neubaumaßnahmen zum Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH müssen Sie bis zum 15.12.2021 vollständig einreichen.
Bauen und Wohnen
Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.
Dafür bieten wir Ihnen langfristige Darlehen mit attraktiven Konditionen.
In diesem Förderprogramm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.
Kurz erklärt
Die Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von energiesparenden oder barrierearmen Mietwohnungen in Baden-Württemberg.
Ihr Vorhaben
Mietwohnungen, die die Effizienzhaus-Stufe 55 oder besser erfüllen
Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen fördern wir nicht.
Ihre Voraussetzungen
Sie sind Bauherr*in von Mietwohnungen, z. B. als Wohnungsunternehmen, als Wohnungsgenossenschaft, als Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder als sonstige Körperschaft und Anstalt des öffentlichen Rechts.
Ihr Bauvorhaben erfüllt mindestens die Anforderungen an ein EffizienzGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschriebenhaus 55 oder verfügt über 2 barrierearme oder barrierefreie Bereiche aus der obigen Auflistung.
Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.
Wir erwarten einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten.
Unsere Leistungen
Die Finanzierung kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen, die Sie bei uns beantragen können.
Energieeffizientes Bauen:
Barrierearmes Bauen:
Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit unseren Förderprogrammen sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgeschlossen.
Weitere Förderprogramme