
Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau
Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.
Dafür bieten wir Ihnen langfristige Darlehen mit attraktiven Konditionen.
In diesem Förderprogramm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.

Das können Sie finanzieren:
Mietwohnungen, die den KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzhausGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschriebenstandard 55 oder besser erfüllen
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Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen fördern wir nicht.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind Bauherr/in von Mietwohnungen, z. B. als Wohnungsunternehmen, als Wohnungsgenossenschaft, als Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder als sonstige Körperschaft und Anstalt des öffentlichen Rechts.
Ihr Bauvorhaben erfüllt mindestens die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 oder verfügt über 2 barrierearme oder barrierefreie Bereiche aus der obigen Auflistung.
Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.
Wir erwarten einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten.
Das bieten wir Ihnen an:
Die Finanzierung kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen, die Sie bei uns beantragen können:
Energieeffizientes Bauen:
- Ein über uns ausgereichtes Darlehen aus dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen. Die Finanzierung beträgt bis zu 100.000 € pro Wohneinheit.
- Ein aus unseren Mitteln im Zins verbilligtes Darlehen, ergänzend zu dem KfW-Darlehen. Die Finanzierung beträgt bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Barrierearmes Bauen:
- Ein aus unseren Mitteln im Zins verbilligtes Darlehen. Die Finanzierung beträgt bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Zusätzlich können Sie ein Ergänzungsdarlehen erhalten, wenn Sie noch weiteren Finanzierungsbedarf haben.
Die aktuellen Konditionen dieser Darlehen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
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Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank sowie den Programmen der KfW Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren (bei der Umwidmung vormals beheizter Räume zu neuen Wohneinheiten) ausgeschlossen.