Welche Änderungen muss ich der L‑Bank nach meiner Bewilligung mitteilen? An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Antrag wieder zurückziehen möchte? Ich möchte einen Betrugsverdacht melden. Wohin kann ich mich wenden?
Sonstiges
Ich habe eine Frage, die zu keiner anderen Rubrik passt.
Wir bearbeiten Ihren Antrag als Problemfall. Wir zahlen den beantragten Zuschuss nicht aus. Sie erhalten per Brief einen Ablehnungsbescheid.
Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Ihre korrekte Bankverbindung mit. Senden Sie bitte Ihren Widerspruch unter Nennung der korrekten IBANInternational Bank Account Number an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse.
Wir informieren Sie nicht gesondert über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt kurz nach der Bewilligung.
Wenn Daten, Umstände oder Prognosen im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen nicht mehr zutreffen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Bitte warten Sie ab, bis Ihnen unser Bescheid vorliegt. Wenden Sie sich dann bitte unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid (nicht die Vorgangsnummer der Kammer) an uns. Ohne Angabe der L‑Bank-Vorgangsnummer können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
Bei sämtlichen Angaben im Antrag sowie den Anlagen handelt es sich um subventionserhebliche Tatsachen i. S. d. § 264 Strafgesetzbuch (StGB) und §§ 2 ff. Subventionsgesetz (SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (LSubvG) vom 1. März 1977 (GBl. S. 42). Vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben können eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zur Folge haben.
Wir schicken Ihnen den Bewilligungsbescheid per Brief.
Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb weniger Werktage. Leider können wir Ihnen wegen des hohen Antragsvolumens keinen genauen Zeitpunkt nennen. Bitte haben Sie Geduld. Unsere Beschäftigten können Ihnen zum Bearbeitungsstand keine Auskunft geben, solange Sie keinen Bescheid von der L‑Bank erhalten haben.
Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungsdauer von der Einreichung des Antrags bei der Industrie- und Handelskammer bis zur Auszahlung durch die L‑Bank variiert und ist von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Ein vollständig und fehlerfrei ausgefüllter Antrag nebst erforderlichen Anlagen unterstützt eine zügige Bearbeitung und einen positiven Bescheid.
Wenn die Kammer Ihren Antrag noch nicht an uns weitergeleitet hat, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Industrie- und Handelskammer. Hat sie den Antrag bereits an uns weitergeleitet, informieren Sie uns bitte unter Angabe der Vorgangnummer aus dem Bescheid der L‑Bank (nicht die Vorgangnummer der Kammer), sobald Ihnen unser Bescheid vorliegt. Ohne Angabe der L‑Bank-Vorgangsnummer können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
Wenn Ihr Antrag nicht bewilligt werden kann, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Mit dem Ablehnungsbescheid informieren wir Sie auch über den konkreten Ablehnungsgrund. In Einzelfällen ist der Ablehnungsgrund nicht auf dem Bescheid angegeben. Wenden Sie sich dann bitte unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid (nicht die Vorgangsnummer der Kammer) per E-Mail an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse. Wir informieren Sie dann über den konkreten Ablehnungsgrund. Sofern aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe vorliegen, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Wir senden Ihnen einen schriftlichen Bescheid mit allen relevanten Informationen. Darüber hinaus nehmen wir keinen Kontakt zu Ihnen auf. Bitte warten Sie ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.
Wir erfassen zentral alle Verdachtsfälle zu unseren Stabilisierungshilfe-Corona-Auszahlungen. Bitte schicken Sie Verdachtsmeldungen an die E-Mail-Adresse corso-compliance@l-bank.de.
Wenn wir Ihren Antrag abgelehnt haben, erhalten Sie per Brief einen Ablehnungsbescheid. Sofern aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe vorliegen, könne Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen:
- Wenn Ihr Antrag wegen einer fehlerhaften oder fehlenden IBAN abgelehnt wurde, reicht dafür eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch und Nennung der korrekten IBAN an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse.
- Bei allen weiteren Ablehnungsgründen müssen Sie gegen den Ablehnungsbescheid schriftlich und eigenhändig unterschrieben Widerspruch einlegen. Den Widerspruch schicken Sie bitte per Brief an unsere im Ablehnungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns den Widerspruch auch eingescannt per E-Mail an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse senden.
Die Stabilisierungshilfe muss grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden, soweit Sie alle relevanten Angaben im Antrag richtig, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht haben. Sollte sich allerdings der erwartete Liquiditätsengpass rückwirkend als zu hoch erweisen, müssen Sie den entstandenen Überschuss zurückzahlen (es darf zu keiner Überkompensation kommen).
Sie müssen uns also nachträgliche Änderungen, die auf die Stabilisierungshilfe oder ihre Höhe Einfluss haben könnten, unverzüglich mitteilen.
Fragen zu Ihrem Antrag auf Stabilisierungshilfe Corona beantwortet Ihnen unsere Hotline Stabilisierungshilfe Corona gerne: 0721 150-1770*
Bitte halten Sie Ihre L‑Bank-Vorgangsnummer bereit.
* erreichbar Montag bis Freitag, 8–16.30 Uhr