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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen unterstützten Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten waren, im besonderen Einzelfall. Sie richteten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht griffen.

Die Härtefallhilfen wurden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüfte den Einzelfall und entschied nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhielt.

Die Antragsfrist ist am 15.06.2022 abgelaufen.

Informationen zu den Härtefallhilfen