
Ich habe Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung.
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung? Wie beantrage ich die Novemberhilfe und Dezemberhilfe? An wen kann ich mich bei Fragen zur Antragstellung wenden?
Aktuell befinden sich gefälschte Mails im Umlauf, die sich auf die Corona-Soforthilfe-Auszahlung der L‑Bank beziehen. In diesen E-Mails werden Sie aufgefordert, Formulare auszufüllen oder Daten preiszugeben. Die L‑Bank wird Sie nicht auf diesem Wege dazu auffordern, Daten preiszugeben.
Antworten Sie nicht auf diese E-Mails und öffnen Sie keine Anhänge.
Mit der Novemberhilfe/Dezemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 % des entsprechenden Umsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer des coronabedingten Lockdowns.
Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des coronabedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite coronabedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10.2020 hoheitlich angeordnet wurden. Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund und Ländern am 25.11.2020 und 02.12.2020 beschlossene Verlängerung dieser angeordneten Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen bis zum 31.12.2020. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
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