Ich habe Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung.
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung? Wie beantrage ich die Novemberhilfe und Dezemberhilfe? An wen kann ich mich bei Fragen zur Antragstellung wenden?
Mit der Novemberhilfe/Dezemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 % des entsprechenden Umsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer des coronabedingten Lockdowns.
Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des coronabedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite coronabedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10.2020 hoheitlich angeordnet wurden. Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund und Ländern am 25.11.2020 und 02.12.2020 beschlossene Verlängerung dieser angeordneten Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen bis zum 31.12.2020. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
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Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung? Wie beantrage ich die Novemberhilfe und Dezemberhilfe? An wen kann ich mich bei Fragen zur Antragstellung wenden?
Wo wird mein Antrag bearbeitet? Wer entscheidet über meinen Antrag? Wie wird mir der Bewilligungsbescheid der L‑Bank zugestellt?
Wo erhalte ich Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand meines Antrags? Wo wird mein Antrag bearbeitet, und wer entscheidet über meinen Antrag? Wie werde ich benachrichtigt, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?