Rückzahlungsverfahren

Stundungen

Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Durch die Rückzahlung soll kein Unternehmen in seiner Existenz gefährdet werden. Für den Fall, dass die Rückzahlung in diesem Sinne nicht leistbar ist, bitten wir Sie, sich vor dem Ende der Rückzahlungsfrist, aber bitte nicht vor dem 01.04.2023, mit uns in Verbindung zu setzen. Es besteht dann die Möglichkeit eine Stundung mit Ratenzahlung oder eine Stundung ohne Ratenzahlung schriftlich bei uns zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Stundung mit/ohne Ratenzahlung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen kann.

Das Formular zur Beantragung einer Stundung (mit oder ohne Ratenzahlung) finden Sie ab dem 01.04.2023 hier. Bitte verwenden Sie zur Beantragung einer Stundung ausschließlich das hier zur Verfügung gestellte Formular.