Die Soforthilfe Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg unterstützte gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Land- und Forstwirte und Angehörige der Freien Berufe. Wir zahlten diese einmalige, nicht zurückzahlbare Soforthilfe an Unternehmen aus, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten. Das Programm ist zum 31.05.2020 ausgelaufen.
Für kleine und mittlere Unternehmen
Soforthilfe Corona
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Rückzahlungen
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Soforthilfe Corona
Rückmeldeverfahren und Rückzahlung der Soforthilfe Corona
Die Frist zur Rückmeldung Ihres Rückzahlungsbedarfs sowie zur Einreichung eines Stundungsantrags ist am 31.01.2024 abgelaufen. Die Funktion zur Einreichung der Rückmeldung wurde in der Online-Anwendung deaktiviert. Die Nachrichtenfunktion steht Ihnen über die Online-Anwendung weiterhin zur Verfügung.