
Ich habe Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung.
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung? Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe Corona? Wo wird mein Antrag bearbeitet?
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Sie können Anträge für diesen Zeitraum stellen. Die Antragsfrist endet am 31.03.2021.
Die erste Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Juni bis August 2020. Die Antragstellung für die erste Phase war bis zum 09.10.2020 möglich. Es ist nicht möglich, nach dem 09.10.2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe können derzeit noch keine Anträge gestellt werden.