Für Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen
In vielen Förderprogrammen werden nur Unternehmen gefördert, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition gelten. Hier erfahren Sie, was das genau bedeutet, und wie Sie prüfen können, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen. Detaillierte Hilfestellung bietet auch das KMU-Infoblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Die EUEuropäische Union-Kommission hat 2005 eine EU-weit gültige Definition für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt, das so genannte KMUKleine und mittlere Unternehmen-Kriterium. Das KMU-Kriterium umfasst drei Größenklassen:
- Kleinstunternehmen
- Kleine Unternehmen
- Mittlere Unternehmen
Allgemein üblich ist der Begriff kleines und mittleres Unternehmen, kurz KMU. Er schließt aber auch die Kleinstunternehmen ein. Als Nicht-KMU werden dann Unternehmen bezeichnet, die zu groß sind und die Definition der EU nicht erfüllen.
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Kurz erklärt
Die KMU-Definition der EU
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Die EU unterscheidet zwischen drei verschiedenen Unternehmenstypen je nach dem Grad der Verflechtung mit anderen Unternehmen.
- Eigenständige Unternehmen
keine Beteiligungen bzw. Beteiligung unter 25 % - Partnerunternehmen
Beteiligungen zwischen 25 und 50 %, wobei keine Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses besteht - Verbundene Unternehmen
Beteiligungen über 50 %, oder geringere Beteiligungsquote mit Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses
Für jeden Unternehmenstyp gilt ein spezifisches Berechnungsverfahren für die Zahlen zu Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme. Nur Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen sind in die Berechnung einzubeziehen.
Eine exakte Definition der einzelnen Unternehmenstypen sowie die einzelnen Rechenschritte finden Sie in dem KMU-Infoblatt, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.
- Eigenständige Unternehmen
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Beschäftigte
Es wird die Beschäftigten-Zahl des Jahres angesetzt, in dem der letzte Jahresabschluss durchgeführt wurde. In die Beschäftigten-Zahl geht erstens die Anzahl der während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmenden ein. Außerdem werden Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeitende entsprechend ihres Anteils an der Gesamtjahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet und addiert. Sind Leiharbeitnehmende in dem Unternehmen beschäftigt, sind sie ebenfalls vollständig oder anteilig einzubeziehen. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.
Als Vollzeitäquivalent bezeichnet man den Anteil einer Teilzeitkraft an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft. Beispiel: Für eine Person, die zu 50 % der normalen Arbeitszeit arbeitet, beträgt das Vollzeitäquivalent 0,5.
Umsatz
Es wird der Wert des letzten durchgeführten Jahresabschlusses angesetzt. Bei neu gegründeten Unternehmen wird der Umsatz für das laufende Geschäftsjahr geschätzt.
Bilanzsumme
Es wird der Wert des letzten durchgeführten Jahresabschlusses angesetzt.
Bei Antragstellung
Schritt für Schritt zum KMU-Status
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Die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung des KMU-Status hängt davon ab, ob
Unternehmensverflechtungen bestehen. Ausgangspunkt ist immer das Unternehmen, das den Antrag stellt. Es sind sowohl Beteiligungen, die das Antrag stellende Unternehmen hält, als auch Beteiligungen anderer Unternehmen an dem Antrag stellenden Unternehmen zu berücksichtigen. Für jede Beteiligung ist zu prüfen, wie hoch der Einfluss auf das jeweils andere Unternehmen ist.Keine oder nur geringfügige Verflechtungen
Bestehen keinerlei Verflechtungen oder nur geringfügige Verflechtungen unter 25 %, gilt das Unternehmen als eigenständiges Unternehmen und kann gleich mit der Überprüfung der Schwellenwerte beginnen.
Verflechtungen ab 25 %
Bestehen Verflechtungen mit Beteiligungsquoten von 25 % oder darüber, muss zuerst der Unternehmenstyp bestimmt werden. Für jedes einzelne Beteiligungsunternehmen muss geprüft werden, ob es sich um ein Partnerunternehmen oder ein Verbundunternehmen handelt. Erst danach kann die Ermittlung der Werte für Beschäftigte, Umsatz der Bilanzsummen beginnen.
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Ermitteln Sie nun die Werte für die Beschäftigten (als Vollzeitäquivalente) und Umsatz oder Bilanzsumme bezogen auf das Antrag stellende Unternehmen. Das Berechnungsverfahren hängt davon ab, wie stark das Unternehmen mit anderen Unternehmen verflochten ist.
Keine oder nur geringfügige Verflechtungen
Für eigenständige Unternehmen, die keine oder nur geringfügige Verflechtungen unter 25 % haben, werden nur die Zahlen des Antrag stellenden Unternehmens angesetzt und mit den vorgegebenen Schwellenwerten des KMU-Kriteriums verglichen.
Verflechtungen ab 25 %
Bei höheren Beteiligungsquoten ab 25 % gehen in die Ermittlung von Beschäftigten-Zahl, Umsatz und Bilanzsumme neben den Daten des Antrag stellenden Unternehmens auch die Daten der verflochtenen Unternehmen ein.
Zuerst werden also für alle Unternehmensbeteiligungen, die berücksichtigt werden müssen, die entsprechenden Zahlen erhoben. Danach werden diese Werte zu den Werten des Antrag stellenden Unternehmens addiert.
- Bei verbundenen Unternehmen werden deren Zahlen in voller Höhe einbezogen. Falls das verbundene Unternehmen mit weiteren Unternehmen verflochten ist, werden deren Daten auch eingerechnet.
- Bei Partnerunternehmen werden deren Zahlen mit der Beteiligungsquote gewichtet. Falls das verbundene Unternehmen mit weiteren Unternehmen verflochten ist, werden deren Daten auch eingerechnet.
Eine genaue Beschreibung des Berechnungsverfahrens für sämtliche möglichen Fälle enthält das KMU-Infoblatt mit seinen Anlagen, das Sie am Ende der Seite herunterladen können. Mit Hilfe des Berechnungsschemas und des Berechnungsbogens können Sie die Berechnung selbst durchführen.
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Die im vorigen Schritt berechneten Zahlen für Beschäftigte, Umsatz oder Bilanzsumme können Sie nun mit den vorgegebenen Schwellenwerten (siehe KMU-Kriterium) vergleichen und damit Ihren KMU-Status bestimmen.
Der KMU-Status sagt aus,
- ob Ihr Unternehmen als kleines und mittleres Unternehmen gilt
- zu welcher KMU-Größenklasse Ihr Unternehmen gehört.
Das Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen, wenn es die Schwellenwerte für ein mittleres Unternehmen nicht überschreitet.
Für eine bestimmte KMU-Größenklasse muss das Unternehmen sowohl die Obergrenze für die Beschäftigten als auch die Obergrenze für Umsatz oder Bilanzsumme der jeweiligen Größenklasse einhalten.
Die genaue KMU-Größenklasse ist für Sie interessant, wenn kleine Unternehmen eine höhere Förderung als mittlere Unternehmen erhalten oder wenn Förderobergrenzen aufgrund des EU-Beihilferechts (so genannte Beihilfeintensitäten) geprüft werden müssen.
Im Überblick
Förderprogramme mit KMU-Kriterium
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- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Unternehmen | Zusätzlich: programmspezifische Obergrenze für die Beschäftigtenzahl
- ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Kombi-Darlehen | Zusätzlich: Programmspezifische Obergrenze für die Beschäftigtenzahl
- Gründungsfinanzierung
- Startfinanzierung 80
- Tourismusfinanzierung
- Wachstumsfinanzierung
Berücksichtigt sind derzeit nur die Darlehensprogramme der L‑Bank im Hausbankenverfahren und der ELR-Zuschuss für Unternehmen.
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- Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante
- Energie vom Land
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand
- Landwirtschaft
- Leben auf dem Land
- Liquiditätskredit
Berücksichtigt sind derzeit nur die Darlehensprogramme der L‑Bank im Hausbankenverfahren.
In vielen Programmen erhalten KMU eine höhere Subvention als größere Unternehmen.
Zum Nachschlagen
Downloads zum KMU-Kriterium
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KMU-Infoblatt