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Energiefinanzierung

  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.

  • Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten.

  • Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen)

Kurz erklärt

Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen

  • Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung  (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung

  • Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte

  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.

  • Oder Sie vertreten einen Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.

  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom aus erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch, zur Netzeinspeisung oder Direktvermarktung erzeugen, verteilen oder speichern.

  • Oder Sie möchten Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.

  • Oder Sie möchten als Stromkunde ihre Stromnachfrage flexibilisieren.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 25.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre | abweichende Laufzeiten möglich

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, bei 18- und 20-jähriger Kreditlaufzeit auch wahlweise kürzere Sollzinsbindung von 10 Jahren

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung für PV-Aufdach-Anlagen

Wir fördern PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen mit  verbesserten Konditionen. Die Zinssätze sind aber nach wie vor beihilfefrei. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag als Verwendungszweck „PV-Anlage Aufdach/Fassade“ und/oder „Batteriespeicher PV-Anlage“ an.

Damit gibt es zwei Konditionenvarianten in der Energiefinanzierung. Wir weisen sie in unserer Konditionenübersicht getrennt aus.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Energiefinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm Erneuerbare Energien Standard der KfW  (KfW-Programm Nr. 270). Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine zusätzliche Zinsverbilligung sowie eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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