Energieeffizientes Modernisieren / Altersgerecht Umbauen in Zusammenarbeit mit der KfW
Ziel dieses Programms ist die langfristige Finanzierung von Investitionen zum Klimaschutz bei Wohngebäuden. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Verbesserung der CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude. Daneben vergeben wir zinsverbilligte Darlehen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand.
Denn nur die laufende Modernisierung eines Mietwohnungsbestandes sichert langfristig die Vermietbarkeit, vermeidet eine soziale Auslese unter den Mietern und ist mit entscheidend für die Attraktivität eines Standorts.
Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW-Förderbank an.
Wer wird gefördert?
Investoren, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen wollen.
Was wird gefördert?
Wir fördern insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 / 70 / 85 / 100 / 115
- Wärmedämmung von Wänden / Dachflächen / Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern / Außentüren
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Reduzierung von Barrieren
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Ihr Bauvorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn
- das Finanzierungsvolumen mindestens 200.000 Euro beträgt,
- Sie nicht nur einzelne Wohnungen sanieren wollen und
- Sie mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen haben.
Eine Miet- oder Belegungsbindung ist mit dieser Förderung nicht verbunden.
Welche Art von Förderung können Sie beantragen?
Die zinsgünstige Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der KfW-Förderbank. Gemeinsam finanzieren wir Investitionsmaßnahmen, die die Anforderungen der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren (151/152) oder Altersgerecht Umbauen (159) erfüllen.
Wenn Sie zusätzlich noch Maßnahmen planen, die nicht unter die Förderung der KfW-Programme fallen, besteht die Möglichkeit, diese durch unser Ergänzungsdarlehen zu finanzieren. Die Finanzierung kann - abhängig von Bonität und Sicherheiten - bis zu 100 Prozent der Investitionssumme betragen.
Die aktuellen Konditionen dieser Darlehen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Wie können Sie die Förderung beantragen?
Sie müssen das Förderdarlehen schriftlich beantragen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Förderung von Mietwohnraum im L-Bank Mietwohnraum-Förderprogramm, zu finden in der Rubrik Downloads am Ende dieser Seite als PDF-Datei.
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an die
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?
Wenn Sie noch Fragen zur Förderung Ihres Bauhabens haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Downloads
InformationAnsprechpartner:
Bereich Wohnungsunternehmen
Telefon:
0721 150-3875
Fax:
0721 150-3829
E-Mail:
mietwohnungsbau@l-bank.de

