Startfinanzierung 80 (früher: Starthilfe Baden-Württemberg)
Neu ab 01.04.2011
Die L-Bank bietet ab 01.04.2011 die Startfinanzierung 80 in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an. Grundlage für die Startfinanzierung 80 ist der KfW-Gründerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinsen des KfW-Gründerkredits zusätzlich, und die Bürgschaftsbank verbürgt das Darlehen zu attraktiven Konditionen.
Änderungen zum 01.04.2011:
- Neuer Programmname
- Neue Laufzeitvarianten mit 5 und 10 Jahren Laufzeit, 5-jährige endfällige Variante
- Monatliche Zins- und Tilgungszahlungen
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 150.000 Euro.
Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU-Kommission handeln.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- tätige Beteiligung an einem Unternehmen
- Existenzfestigungen bis 3 Jahre nach Gründung oder Übernahme
Im Rahmen der förderfähigen Vorhaben werden folgende Kosten finanziert:
- Investitionskosten
- Kosten für Erstausstattung oder Aufstockung des Warenlagers
- Betriebsmittelbedarf
Wie wird gefördert?
Die Startfinanzierung 80 besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen in Kombination mit einer obligatorischen Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Darlehen und Bürgschaft sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU-Kommission vergeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Informationsblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
- Finanzierungsanteil
bis 100 % der förderfähigen Kosten: Investitionskosten, Warenlager, Betriebsmittelbedarf - Bruttodarlehenshöchstbetrag
100.000 Euro pro Unternehmen
Wird der Bruttodarlehenshöchstbetrag beim ersten Antrag nicht voll ausgeschöpft, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Darlehen der Startfinanzierung 80 erhalten. Die Darlehen dürfen aber zusammengerechnet den Bruttodarlehenshöchstbetrag nicht überschreiten. - minimaler Bruttodarlehensbetrag
keiner - Laufzeit (neu ab 01.04.2011)
| Laufzeit (in Jahren) | tilgungsfreie Anlaufjahre | Sollzinsbindung (in Jahren) |
|---|---|---|
| 5 |
1 |
5 |
| 5 |
5 |
5 |
| 8 |
2 |
8 |
| 10 |
2 |
10 |
- Auszahlung
100 % - Zinszahlung
ab 01.04.2011: monatlich nachträglich zum Monatsende
bis 31.03.2011: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende - Tilgung
ab 01.04.2011: nach Ablauf der tilgungsfreien Jahren monatlich nachträglich zum Monatsende
bis 31.03.2011: nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Wer übernimmt das Risiko?
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt bei allen Darlehen der Startfinanzierung 80 eine Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens 200 Euro, fällig, sowie eine laufende Risikoprovision von 0,8 % p.a., diese aber bezogen auf den gesamten Bruttodarlehensbetrag.
Konditionen
In der Konditionenübersicht wird eine Untergrenze für den Endkreditnehmerzins ausgewiesen. Die Hausbanken können den Sollzinssatz um maximal 0,5 Prozentpunkte anheben, wenn es die Bonität und/oder die Sicherheitenlage ihres Kunden erfordert.
Die Kosten für die Bürgschaft sind in dem angegebenen Effektivsollzins enthalten, nicht jedoch im Nominalsollzins. Der nominale Sollzins bezieht sich nur auf das Darlehen.
Kombination
Eine Kombination der Startfinanzierung 80 mit anderen Förderprogrammen ist nur möglich, solange der Gesamtkapitalbedarf von 150 TEUR nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Antragstellung
Darlehen der Startfinanzierung 80 können über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbanken leiten den Antrag gegebenenfalls über das Zentralinstitut an die L-Bank weiter.
Ein vollständiger Antrag umfasst
- L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm (als PDF verfügbar)
- De-minimis-Erklärung (als PDF verfügbar) - neu ab 01.11.2008
- Lebenslauf des Gründers/der Gründerin
- Selbstauskunft
- bei Betriebsübernahmen: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre des zu übernehmenden Unternehmens
Vor Antragstellung muss sich der Gründer bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beraten lassen. Dies bestätigt die Hausbank auf dem Begleitschreiben zum Antragsformular.
L-Bank und Bürgschaftsbank entscheiden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Anträge.
Downloads - Konditionen und Merkblätter
14.06.2013
Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, PDF (26 kB)
Konditionen
14.06.2013
Existenzgründungs- und Wachstumsfinanzierung, PDF (27 kB)
Konditionen
01.01.2012
Startfinanzierung 80, PDF (1098 kB)
Merkblatt 8601
Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterium), PDF
(94 kB)
KMU-Infoblatt
De-minimis-Infoblatt, PDF
(24 kB)
Unternehmen, die die De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen, erfahren hier, wie sie die notwendigen Angaben berechnen.
Gründen und Investieren, PDF
(1579 kB)
Broschüre
Downloads - Antragsunterlagen
01.06.2012
Kreditantrag - Antrag für die Kreditprogramme des Landes und für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, PDF (1204 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Energieeffizienzfinanzierung-Mittelstand, Energieeffizienzfinanzierung-ELR-Kombi (ab 01.07.2012)
01.06.2012
Kreditantrag — online speicherbar, PDF (550 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Energieeffizienzfinanzierung-Mittelstand, Energieeffizienzfinanzierung-ELR-Kombi (ab 01.07.2012)
De-minimis-Erklärung, PDF
(234 kB)
Sie müssen die De-minimis-Erklärung in folgenden Programmen ausfüllen: (1a) Gründungsfinanzierung und (1b) Wachstumsfinanzierung jeweils für bestimmte Vorhabens- oder Kostenarten (2) Startfinanzierung 80 (3) Investitionsfinanzierung (4) Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel.
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

