Ab sofort unterstützen wir zusammen mit dem Land Unternehmen, die durch die stark gestiegenen Energiekosten in Folge des Ukraine-Kriegs betroffen sind. Sie erhalten in der Programmvariante Liquiditätskredit Plus zusätzlich zum zinsverbilligten Darlehen einen Tilgungszuschuss.
Als mittelständisches Unternehmen können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihren Liquiditätsbedarf decken.
Wenn Ihr Unternehmen von den Folgen des Ukraine-Kriegs stark betroffen ist, erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für das Darlehen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Betriebsmittelfinanzierung: Insbesondere Liquiditätsbedarf aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten in Folge des Ukraine-Kriegs
Reine Investitionsvorhaben
Vorhaben ohne Bezug zu Baden-Württemberg
bei Liquiditätskredit Plus: Betriebsübernahmen
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte (Ausnahmen möglich).
Ihr Unternehmen ist in Baden-Württemberg tätig.
Beim Liquiditätskredit Plus zusätzlich: Ihr Unternehmen ist von den Folgen des Ukraine-Kriegs besonders stark betroffen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Tilgungszuschuss: in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags, maximal 300.000 € in der Variante Liquiditätskredit Plus (bis 31.03.2023)
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €. Höhere Beträge sind möglich.
Kreditlaufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 3 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung für Zusagen bis 30.09.2021: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sondertilgung für Zusagen ab 01.10.2021: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung, aber einmaliger Verwaltungskostenzuschlag von 1 % des zugesagten Darlehensbetrags bei erster Auszahlung
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschuss: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss in der Programmvariante Liquiditätskredit Plus
Für Unternehmen, die besonders stark von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind, bieten wir vom 01.12.2022 bis 31.03.2023 die Programmvariante Liquiditätskredit Plus mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss an.
Nachdem Sie das Förderdarlehen abgerufen und im Unternehmen eingesetzt haben, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Der Tilgungszuschuss beträgt 10 % des eingesetzten Darlehensbetrags, maximal aber 300.000 €.
Für diese Unternehmen hat die Bürgschaftsbank ihr Angebot erweitert und verbürgt bis zu 80 % des Darlehens in ihrem Sonderprogramm Ukraine-Hilfe. Sie übernimmt Bürgschaften bis zu 2,5 Mio. €.
Wie geht es weiter?
Gehen Sie informiert zur Hausbank.
Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.
gestiegenen Energiekosten, wenn der Anteil der Energiekosten für den Eigenverbrauch im Durchschnitt mindestens 3 % des Umsatzes Ihrer Unternehmensgruppe in den letzten drei Monaten vor Antragstellung oder im Jahr 2021 betrug.
Daneben kann eine Betroffenheit auch in anderen Situationen gegeben sein, z. B.:
Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland): Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes Ihrer Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mind. 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes in den letzten 3 Jahren betrug.
Direkte Betroffenheit durch nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus, Russland
Direkte Betroffenheit durch nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.
Direkte Betroffenheit durch Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
Sonstiges … (es kann eine Einzelfallprüfung erfolgen)
Zu den Energiekosten gehört der Verbrauch von Energieträgern wie elektrischer Strom, Erdgas, Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl, Kerosin, Kohle, Druckluft oder Dampf.
Der Wasserverbrauch ist jedoch kein Teil der Energiekosten, es sei denn das Wasser wird in Ihrem Unternehmen zur Dampferzeugung genutzt.
Energiekosten sind buchhalterisch Teil der Betriebsstoffe, die unter der Position Nr. 5 a) des § 275 Abs. 2 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.
Bei der Anmietung von Betriebsräumen sind Energiekosten als Nebenkosten häufig Teil der Raumkosten, die buchhalterisch unter sonstige betriebliche Aufwendungen gem. Pos. 8 des § 275 Abs. 2 HGB verbucht werden.
Dem entsprechend sollten sie in den Jahresabschlussunterlagen Ihres Unternehmens unter den Erläuterungen der G+V ausgewiesen sein.
Sofern Ihnen der Jahresabschluss noch nicht vorliegt, können Sie BWAs, Abrechnungen etc. als Nachweis heranziehen.
Sofern Sie sich auf den durchschnittlichen Energieverbrauch in den letzten drei Monaten vor Antragstellung beziehen, können Sie statt des Jahresabschlusses BWAs bzw. Einzelaufstellungen (ggf. ergänzt um Erläuterungen zu den relevanten Kostenpositionen) einreichen.
Mit dem Liquiditätskredit können Sie grundsätzlich nur Liquiditätsbedarf, der im Zusammenhang mit Betriebsmittelbedarf, Konsolidierungen oder auch Betriebsübernahmen steht, finanzieren.
Das Programm ist kein Investitionsförderprogramm. Für Investitionen, die beispielsweise auf eine langfristige Nutzung und Finanzierung ausgerichtet sind (z. B. Maschinen, Betriebsgebäude oder Ähnliches), können Sie keine Förderung im Liquiditätskredit bzw. Liquiditätskredit Plus erhalten. Hierzu steht Ihnen die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) oder die Investitionsfinanzierung zur Verfügung.
Dennoch ist im Merkblatt bei den förderfähigen Vorhaben aufgeführt, dass Investitionen mitfinanziert werden können. Was ist hier zu beachten?
Bei Betriebsübernahmen bedeutet dies, dass neben dem Übernahmepreis beispielsweise auch Modernisierungsinvestitionen mitgefördert werden können. Damit können Sie als Übernehmer aufgeschobenen Renovierungs- und Investitionsstau mit angehen.
Bei Konsolidierungsmaßnahmen können Sie Investitionen zur Anpassung an die geänderten Umfeldbedingungen (z. B. Investitionen in Technologiesprünge) mitfinanzieren.
Gemeinnützige Organisationen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie einen wirtschaftlichen Betriebsteil unterhalten, für den sie körperschaftssteuerpflichtig sind. Die Antragsberechtigung bezieht sich nur auf diesen unternehmerischen Betriebsteil. Das bedeutet, dass beim Liquiditätsbedarf auf den unternehmerischen Betriebsteil abzustellen ist (körperschaftssteuerpflichtiger Umsatz).
Soziale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Unternehmen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (z. B. wenn das Unternehmen Dienstleistungen verrichtet, wie z. B. Holzrückebetriebe, ohne Verwendung eigener Erzeugnisse oder eigener Wirtschaftsgüter). Beim Liquiditätsbedarf ist nur auf diesen gewerblichen Betriebsteil abzustellen.
Land- und Forstwirte bzw. Forstwirtinnen an sich sind im Liquiditätskredit bzw. Liquiditätskredit Plus nicht antragsberechtigt, da sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des EStGEinkommensteuergesetz erzielen.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe steht das Programm Landwirtschaft - Liquiditätssicherung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehensprogramm im Hausbankenverfahren, allerdings ohne Tilgungszuschuss.
Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Wenn Sie die Programmvariante Liquiditätskredit Plus beantragen möchten, müssen Sie zusätzlich die Anlage "Erklärung über beantragte/erhaltene BKR-Kleinbeihilfen sowie ergänzende Angaben zur Fördervariante Liquiditätskredit Plus" (Vordruck 9078-12) einreichen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Wir bieten den Liquiditätskredit in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für den Liquiditätskredit und Liquiditätskredit Plus die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.
Die KfW stellt uns zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg verbilligt zusätzlich die Konditionen der KfW und stellt die Mittel für den Tilgungszuschuss in der Programmvariante Liquiditätskredit Plus zur Verfügung (befristet bis 31.03.2023). Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Weitere Förderprogramme
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Kombi-Bürgschaft 50
Bürgschaften für Übernahmen, Investitionen und Betriebsmittel