
Liquiditätskredit Plus und Liquiditätskredit
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie möchten die Liquidität Ihres Unternehmens mit einem Förderdarlehen erhöhen und gleichzeitig von einem Zuschuss profitieren.

Das können Sie finanzieren:
Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise, z. B. aufgrund von Umsatzausfällen durch Betriebsschließungen und Abstandsregeln oder aufgrund von Problemen in den Lieferketten
Liquiditätsengpass nach größeren Investitionen bei jungen Unternehmen oder bei Unternehmen, die coronabedingt das erwartete Umsatz-Plus nicht erzielen können
Verlängerung des Zahlungsziels für Kunden oder Vorfinanzierung von Aufträgen
Umschuldung von coronabedingter Inanspruchnahme des Kontokorrents
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Reine Investitionsvorhaben
Vorhaben ohne Bezug zu Baden-Württemberg
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind Freiberufler*in oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte (Ausnahmen möglich).
Ihr Unternehmen ist in Baden-Württemberg tätig.
Beim Liquiditätskredit Plus zusätzlich: Ihr Jahresumsatz ist 2020 coronabedingt um mindestens 15 % gegenüber dem Jahresumsatz von 2019 zurückgegangen.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | mit Tilgungszuschuss in der Variante Liquiditätskredit Plus
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €. Höhere Beträge sind möglich.
Kreditlaufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 3 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung (seit 01.06.2020 in der Variante Liquiditätskredit bei nun 100 % Auszahlung)
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschuss: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss in der Programmvariante Liquiditätskredit Plus
Nachdem Sie das Förderdarlehen abgerufen und im Unternehmen eingesetzt haben, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.01.2021) 10 % des eingesetzten Darlehensbetrags, maximal aber 300.000 €.
Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Coronahilfe-Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L-Bank
Ab sofort kann die Bürgschaftsbank bis 90 % des Liquiditätskredits verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft im Rahmen des Liquiditätskredits Plus bietet sie zu besonderen Konditionen an.
Für höhere Beträge kann die L-Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Weiterhin bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 50 für die Programmvariante Liquiditätskredit an. Neu hinzu kommt die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank. Die Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Häufige Fragen
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Nicht für den gleichen Liquiditätsbedarf. Dies gilt sowohl für den KfW-Schnellkredit als auch die Sonderprogramme im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit und des ERPEuropean Recovery Programme-Gründerkredit-Universell.
Falls Sie jedoch eines der KfW-Programme in Anspruch genommen haben und zu einem späteren Zeitpunkt weiteren Finanzierungsbedarf haben, können Sie dann den Liquiditätskredit Plus beantragen.
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Dies ist davon abhängig, ob die Stabilisierungshilfe als Kleinbeihilfe oder als Fixkostenbeihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts gewährt wird. Dies steht in Ihrem Zuwendungsbescheid.
Kleinbeihilfen können Sie mit dem Liquiditätskredit Plus kombinieren, auch für den gleichen Liquiditätsbedarf. Sie dürfen aber insgesamt seit März 2020 nicht mehr als 800.000 € Kleinbeihilfen erhalten (haben).
Fixkostenbeihilfen können für den gleichen Liquiditätsbedarf nicht mit dem Liquiditätskredit Plus kombiniert werden.
Mehr Informationen zu den Hilfen des Bundes wie Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe und Dezemberhilfe unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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Die Antragsunterlagen sind bei den Downloads eingestellt. Notwendig ist
- Antragsformular 9078, Version 12/2020 – Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm
- Kleinbeihilfenerklärung 9078-8 für Darlehen im Hausbankenverfahren, Version 12/2020
Die Hausbanken haben die Formulare auch in ihren IT-Systemen hinterlegt.