Achtung:

Ab sofort können Sie Anträge im Rahmen der HSL-Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2023 für das Schuljahr 2023/2024 stellen.

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Herz neben Flipchart, auf dem ABC steht

Bildung und Qualifikation

Hausaufgabe-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)

  • Sie vermitteln deutsche Sprachkenntnisse in Form der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe.

  • Sie unterrichten Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit Migrationshintergrund.

  • Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.

  • Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.

Zum Förderportal

Kurz erklärt

Die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien. Ihnen wird durch diese Maßnahmen die Integration in das deutsche Schul- und Bildungssystem sowie das Einüben sozialen Verhaltens ermöglicht bzw. erleichtert.

Sprechen Sie uns an

Hotline HSL

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Maßnahmen der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund.

  • Die Förderung erfolgt überwiegend im Fach Deutsch bzw. in den Fächern und Fächerverbünden zum Erwerb sprachlicher Kompetenz in Deutsch.

  • Die Anbindung der HSLHausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen-Förderung an ein schulisches Unterrichtsthema ist ebenfalls möglich.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie beantragen die Förderung für einen kommunalen oder freien Träger oder Sie sind eine natürliche oder juristische Person, wie z. B. eine gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege oder ein eingetragener Verein, und bieten Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler an.

  • Sie beantragen die Förderung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Realschulen sowie der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule und der Förderschulen.

  • Sie möchten Maßnahmen an anderen Schularten (Gymnasien) oder in anderen Klassenstufen (maximal bis zur Klassenstufe 10) im Rahmen von Vorbereitungsklassen und -kursen sowie für Seiteneinsteiger durchführen.

  • Weitere Informationen entnehmen Sie dem Trägerschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Dieses finden Sie bei den Downloads.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Fördergruppen.

  • Eine Fördergruppe muss aus mindestens 3 und höchstens 5 förderberechtigten Schülerinnen und Schülern bestehen (bei Seiteneinsteigergruppen mindestens 2). Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Förderumfang.

  • Bei Fördermaßnahmen von 54 bis 79 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 700 €.

  • Bei Fördermaßnahmen von 80 bis 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 850 €.

  • Bei Fördermaßnahmen von mehr als 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 1.000 €.

  • Durch die Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler können weitere Fördergruppen bis zum 01.02. des Bewilligungszeitraums gebildet werden. Hier ist auch eine Beantragung zwischen 27 und 53 Zeitstunden mit maximal 350 € möglich. Diese Regelung umfasst insbesondere auch die Konstellation, dass sich bei Schülerinnen und Schülern ein besonderer Sprachförderbedarf nicht bereits zu Beginn des Schuljahres gezeigt hat, eine schnellstmögliche Sprachförderung aber geboten erscheint.

Bitte teilen Sie die förderberechtigten Schülerinnen und Schüler so in Gruppen ein, dass die Fördermittel möglichst sparsam eingesetzt werden können.

Hierzu finden Sie im Bereich Dokumente und Formulare Beispiele zur Teilung der Gruppen. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Als Träger können Sie einen Antrag für mehrere Einrichtungen stellen.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag  reichen Sie bitte fristgerecht bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe  ein. Fügen Sie dem Antrag für jede Fördergruppe eine eigene, über alle Einrichtungen hinweg durchnummerierte Anlage Fördergruppe HSL bei.

Sie müssen in jedem Fall die Anlage Bestätigung der Schule verwenden, die Sie bei den Downloads finden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Kultusportal Baden-Württemberg/Sprachförderung.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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