Grundsätzlich gilt auch während der Pandemie uneingeschränkt die VwV Kolibri. Ergänzend beachten Sie bitte die "Trägerschreiben Kolibri 2020/2021" bzw. "Trägerschreiben Kolibri 2021/2022". Zu beachten sind bei der Durchführung die Hygienevorschriften sowie die Regelungen in der jeweils gültigen Corona-Verordnung.
Bei der Umsetzung des Projekts unter Pandemiebedingungen ist eine möglichst konstante Zusammensetzung der Gruppen über den gesamten Förderzeitraum hinweg erforderlich.
Bezüglich der Durchführung der Sprachfördermaßnahme SBS bitten wir um eine Priorisierung von Bewegung, Sprechen und Rhythmik. Ferner sollte – gemäß aktuellem Stand – nicht gesungen werden. Lieder und Melodien können, so die Empfehlung des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs e. V., gesummt werden.
In Kitas, die in der Gruppenform arbeiten, soll eine Durchmischung von Gruppen vermieden werden. Die Verwaltungsvorschrift Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) sieht vor, dass mindestens drei Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf in der SBS-Gruppe sind; es kann mit weiteren Kindern der gleichen Gruppe aufgefüllt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Unterschreitung der Mindestzahl von neun Kindern, in Kitas die in der Gruppenform arbeiten, ausnahmsweise in diesem Förderjahr möglich. Ein- und zweigruppige Kindertageseinrichtungen, die in der Offenen Form arbeiten, können bereits jetzt, laut CoronaVO, gruppenübergreifend arbeiten und somit die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift erfüllen. In größeren Einrichtungen, die in der Offenen Form arbeiten ist ein gruppenübergreifendes Arbeiten mit maximal zwei Gruppen möglich, wodurch auch hier die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift erfüllt werden können.