Kurz erklärt
Wir unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Sprachförderung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) bzw. Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie für die im Kindergartenjahr 2021/2022 durchgeführten Entwicklungsgespräche am 30.11.2022 endete.
Sobald eine Antragstellung für das neue Kindergartenjahr möglich ist, werden wir an dieser Stelle darauf hinweisen.
Bildung und Qualifikation
Sie führen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Eltern von Kindern mit intensivem Förderbedarf durch.
Sie fördern die Sprachentwicklung von Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf.
Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.
Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.
Kurz erklärt
Wir unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Sprachförderung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.
Ihr Vorhaben
Bei Kindern in Ihrer Einrichtung wird ein intensiver Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt.
Eine in der Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft führt ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit Erziehungsberechtigten von Kindern mit intensivem Förderbedarf. Weitere Expertinnen und Experten und die zuständige Kooperationslehrkraft können hinzugezogen werden.
Sie können im darauffolgenden Kindergartenjahr einen Förderantrag für die im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgespräch stellen.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg mit gleicher Zielsetzung ist nicht zulässig.
Die Förderung ist nicht geeignet für Kinder, die bereits die Schule besuchen. Diese Kinder können über das Förderprogramm HSL gefördert werden.
Ihre Voraussetzungen
Sie sind kommunaler oder freier Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.
Als gemeinnützige Einrichtung, Verein oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts arbeiten Sie eng mit einem Kindergarten oder einer Tageseinrichtung zusammen (keine Förderberechtigung für den Förderweg SBS). Nur für diesen Fall ist das Formular Bestätigung des Kindergartenträgers zu verwenden, Sie finden es unter den Downloads.
Sie führen bei Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Erziehungsberechtigten durch.
Sie bieten Kindern die über die alltagsintegrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus einen intensiven Sprachförderbedarf haben eine zusätzliche Sprachförderung an.
Sie wählen für das Kind entsprechend dem individuellen Sprachförderbedarf entweder den Förderweg ISF+ oder SBS.
Die Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten liegen vor.
Die geförderten Kinder sind mindestens 2,7 Jahre alt.
Ihre Kindertageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Sprachfördergruppen und ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung. Sie können Sprachfördergruppen auch jahrgangsübergreifend bilden.
Für die Durchführung eines Entwicklungsgespräches erhalten Sie rückwirkend für das vorangegangene Kindergartenjahr eine Zuwendung in Höhe von 20 €.
Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ bezuschussen wir Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € und Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr.
Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr.
Abweichend von Nummer 1.2 VV des Finanzministeriums zu § 44 LHO dürfen wir die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligen, die Sie bereits begonnen haben. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.
Die L‑Bank informiert.
Auskunft gibt die überregionale Arbeitsstelle frühkindliche Bildung im Regierungspräsidium Stuttgart:
Kontakt:
Dr. Dietlinde Granzer:
Telefon: 0711 904-17460
E-Mail: Dietlinde.Granzer@rps.bwl.de
www.kindergarten-bw.de | https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/vorschulische-bildung/fruehkindliche-bildung/
Auskunft bei musikpädagogischen Fragen sowie zur Zertifizierung der musikpädagogischen Fachkräfte gibt die Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Musikschulen und des Landesmusikverbands.
Kontakt:
Tanya Soares
Telefon: 0711 21851-11
E-Mail: soares@musikschulen-bw.de
ARGE
www.musikschulen-bw.de
Ab dem Förderjahr 2020/2021 ist die Förderberechtigung für die intensive Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung gegeben, wenn eine pädagogische Fachkraft im Sinne des § 7 Absatz 1 KiTaG oder eine qualifizierte Sprachförderkraft für das Kind einen intensiven Sprachförderbedarf auf der Grundlage strukturierter Beobachtungsverfahren zur Erhebung des Sprachstands feststellt.
Berücksichtigung findet auch der durch die Sprachstanddiagnose SETK 3-5 im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellte Sprachförderbedarf.
Sie können den Förderantrag erst nach der Durchführung der Entwicklungsgespräche stellen. Im Förderjahr 2022/2023 können Anträge für Entwicklungsgespräche gestellt werden, die im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung im Kindergartenjahr 2021/2022 vom 01.08.2021 zum 31.07.2022 für Kinder mit festgestellten Förderbedarf geführt wurden.
Grundsätzlich gilt auch während der Pandemie uneingeschränkt die VwV Kolibri. Ergänzend beachten Sie bitte die "Trägerschreiben Kolibri 2020/2021" bzw. "Trägerschreiben Kolibri 2021/2022". Zu beachten sind bei der Durchführung die Hygienevorschriften sowie die Regelungen in der jeweils gültigen Corona-Verordnung.
Bei der Umsetzung des Projekts unter Pandemiebedingungen ist eine möglichst konstante Zusammensetzung der Gruppen über den gesamten Förderzeitraum hinweg erforderlich.
Bezüglich der Durchführung der Sprachfördermaßnahme SBS bitten wir um eine Priorisierung von Bewegung, Sprechen und Rhythmik. Ferner sollte – gemäß aktuellem Stand – nicht gesungen werden. Lieder und Melodien können, so die Empfehlung des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs e. V., gesummt werden.
In Kitas, die in der Gruppenform arbeiten, soll eine Durchmischung von Gruppen vermieden werden. Die Verwaltungsvorschrift Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) sieht vor, dass mindestens drei Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf in der SBS-Gruppe sind; es kann mit weiteren Kindern der gleichen Gruppe aufgefüllt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Unterschreitung der Mindestzahl von neun Kindern, in Kitas die in der Gruppenform arbeiten, ausnahmsweise in diesem Förderjahr möglich. Ein- und zweigruppige Kindertageseinrichtungen, die in der Offenen Form arbeiten, können bereits jetzt, laut CoronaVO, gruppenübergreifend arbeiten und somit die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift erfüllen. In größeren Einrichtungen, die in der Offenen Form arbeiten ist ein gruppenübergreifendes Arbeiten mit maximal zwei Gruppen möglich, wodurch auch hier die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift erfüllt werden können.
Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Wir zahlen den Zuschuss auf das im Antrag angegebene Konto aus, sobald der Zuwendungsbescheid bestandkräftig ist, frühestens jedoch zum 01.01. des Bewilligungszeitraums. Den Zuschuss für die Gruppenförderung nach ISF+ und SBS zahlen wir nicht vor Beginn der Sprachfördermaßnahme aus.
Bitte reichen Sie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung unter Verwendung der im Download bereitgestellten Vordrucke bis spätestens 31.01. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres bei uns ein. Für jede Einrichtung ist die Anlage "Nachweis über durchgeführte Sprachfördermaßnahmen" und, für das Förderjahr 2020/2021, die "Anlage zum Verwendungsnachweis 2020/2021 – Erklärung des Trägers" beizufügen.
Dokumentieren Sie bitte zusätzlich die durchgeführten Sprachfördermaßnahmen je Fördergruppe durch Stundenaufschriebe. Hierfür steht Ihnen das Formular Nachweis durchgeführte Sprachförderstunden im Download zur Verfügung. Die Nachweise sind dem Verwendungsnachweis nicht beizufügen und nur auf Verlangen vorzulegen.
Die Verwendung der Zuwendung ist bei den im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgesprächen bereits mit dem Antrag nachgewiesen. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich. Nach Eintritt der Bestandkraft des Zuwendungsbescheides erfolgt eine Auszahlung der Zuwendung auf das im Antrag angegebene Konto.
Weitere Förderprogramme