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Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
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Sie beschäftigen qualifizierte Fachkräfte, die über einen Berufsabschluss nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des KiTaG sowie über eine mindestens zweijähre Berufserfahrung verfügen
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Wir unterstützen Sie finanziell durch eine geförderte zeitliche Freistellung Ihrer Fachkräfte bei der Anleitung von Auszubildenden zur Stärkung des Lernortes Praxis
Kurz erklärt
Mit diesem Förderprogramm leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsqualität in Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.