Die erste Antragsfrist für das im Jahr 2019 zugewiesene Budget ist zum 30. April 2022 ausgelaufen. Sofern Sie die Möglichkeit der Erhöhung Ihres Schulträgerbudgets in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie dies dem Kultusministerium bis zum 31.01.2023 unter dem Link km-bw.de/interesse-zusatzmittel mit. Das Kultusministerium teilt Schulträgern, die zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen wollen, bis zum 01.03.2023 die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets mit. Sie können weitere Anträge erst stellen, wenn das Kultusministerium Sie über die neue Budgethöhe informiert hat.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse digitalpakt@l-bank.de ein. Das Online-Antragsformular wird nach der Neuverteilung des Budgets auf dieser Seite bereitgestellt.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Medienentwicklungsplan und ein Zertifikat über die Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums bei, das dessen Erstellung begleitet hat. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte den Fragen und Antworten zur Medienentwicklungsplanung im Bereich IV "Fragen zur Freigabe".
Bei Maßnahmen an Schulen können die Anträge nur bearbeitet werden, wenn für jede Schule ein eigener Antrag gestellt wird. Bitte füllen Sie für jede Schule einen Antrag aus und reichen Sie diesen mit den entsprechenden Anlagen bei uns ein.
Anträge für das Erhöhungsbudget können Sie bis spätestens 15.03.2024 einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels bei der Bewilligungsstelle.
Schulträger, die fristgerecht zum 30. April 2022 mindestens einen Antrag gestellt haben, müssen für die Schulen, für die laufende Bewilligungen vorliegen, keine neuen Anträge stellen. Der Erhöhungsbetrag wird über die Verwendungsnachweise für diese noch laufenden Maßnahmen bei der L-Bank abgerechnet.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Medienentwicklungsplan finden Sie auf folgenden Websites des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg:
www.lmz-bw.de/mep
www.lmz-bw.de/mep-faq
www.mep-bw.de