Achtung:

Das Kultusministerium hat die bis zum 30.04.2022 nicht beantragten und nicht durch Bewilligungsbescheide gebundenen Mittel an interessierte Schulträger verteilt. Sie können die Zusatzmittel für laufende Bewilligungen im Rahmen des Verwendungsnachweises geltend machen.

Die Antragsfrist für neue Maßnahmen ist abgelaufen.

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Bildung und Qualifikation | Kommune und Infrastruktur

DigitalPakt Schule

  • Sie möchten die digitale Infrastruktur an Schulen in Baden-Württemberg verbessern.

  • Sie erhalten eine anteilige Förderung der Investitionskosten.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Verwendungsnachweis

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg Schulträger, die Schulen vernetzen und in ihre IT-Systeme investieren möchten. Die Mittel dafür kommen aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur des Bundes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur.

Sprechen Sie uns an

Digitalpakt

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen aufbauen oder verbessern.

  • Sie richten lokale schulische Server ein.

  • Sie führen WLANWireless Local Area Network an einer Schule ein.

  • Sie installieren Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte.

  • Sie schaffen digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, an.

  • Sie investieren in schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger öffentlicher Schulen nach § 2 Absatz 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchGSchulgesetz), Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz oder Träger von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes (PSchGPrivatschulgesetz), denen Zuschüsse nach § 17 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 PSchG gewährt werden, sowie auch Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß § 2 Nummer 1a Buchstabe e bis g des Krankenhausgesetzes.

  • Sie investieren in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen.

  • Die digitalen Infrastrukturen sind möglichst technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme.

  • Für die jeweilige Schule liegt ein Medienentwicklungsplan mit einer Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat, vor. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2021, können Sie diese Unterlagen spätestens mit dem Verwendungsnachweis nachreichen.

  • Sie beginnen mit der Maßnahme spätestens ein Jahr nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

  • Die geplante Maßnahme wird bis spätestens 31.12.2024 fertig gestellt.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. 

Wir bezuschussen maximal 80 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen an öffentlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft bzw. 94,6 % bei Schulen in freier Trägerschaft. Die kommunalen Schulträger beteiligen sich mit mindestens 20 % an den förderfähigen Kosten, die freien Schulträger mit mindestens 5,4 %.

Die Höhe der maximal möglichen Zuwendung (Budget) je Schulträger wurde den Schulträgern durch das Kultusministerium bereits mitgeteilt.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird abweichend von Nummer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VVVerwaltungsvorschrift) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHOVerwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg) zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung ab dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (17.05.2019) zugelassen.

Vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (17.05.2019) begonnene, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, wenn es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Maßnahme handelt.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. 

Für Schulen, für die laufende Bewilligungen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie beantragen die Zusatzmittel für diese noch laufenden Maßnahmen im Rahmen der Verwendungsnachweise. Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis, sofern im Zuwendungsbescheid nicht abweichend geregelt, bis spätestens 31.03.2025 elektronisch unter der E-Mail-Adresse digitalpakt@l-bank.de bei der L-Bank ein.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der  Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Weitere Informationen, Downloads sowie Fragen und Antworten zu Bestandteilen des DigitalPakt Schule und zum Medienentwicklungsplan finden Sie auch auf der Website des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg.

 

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Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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