Nach Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann eine Abschlagszahlung in Höhe von maximal 60 % der bewilligten Zuwendung angefordert werden, sofern entsprechende zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden und der Betrag 10 000 € übersteigt. Zuwendungen von nicht mehr als 25 000 € zahlen wir erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises aus. Hierfür reichen Sie bitte das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular elektronisch unter der E-Mail-Adresse digitalpakt@l-bank.de ein.
Ist ein Zuschuss für die Anschaffung der mobilen Endgeräte bewilligt und werden die dafür erforderlichen Infrastrukturen erst im Rahmen der Fördermaßnahme umgesetzt, bleibt dieser Zuschuss bei der ersten Teilzahlung unberücksichtigt. Diese Mittel können wir erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises auszahlen.
Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn wir Ihren Verwendungsnachweis geprüft haben. Bitte reichen Sie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens, jedoch spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes elektronisch unter der E-Mail-Adresse digitalpakt@l-bank.de bei der L‑Bank, Bereich Finanzhilfen, ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.
Bitte legen Sie spätestens mit dem Verwendungsnachweis für die jeweilige Schule einen Medienentwicklungsplan vor – mit einer Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat. Weitere Informationen zum Medienentwicklungsplan finden Sie auf der Website des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg.