Achtung:

Das Kultusministerium hat die bis zum 30.04.2022 nicht beantragten und nicht durch Bewilligungsbescheide gebundenen Mittel an interessierte Schulträger verteilt.

Ab sofort können diese Schulträger die ihnen zugeteilten Zusatzmittel bei uns beantragen.

Drei Personen reden im Serverraum miteinander
I love Bildung und Qualifikation | Kommune und Infrastruktur

DigitalPakt Schule

  • Sie möchten die digitale Infrastruktur an Schulen in Baden-Württemberg verbessern.

  • Sie erhalten eine anteilige Förderung der Investitionskosten.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg Schulträger, die Schulen vernetzen und in ihre IT-Systeme investieren möchten. Die Mittel dafür kommen aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur des Bundes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen aufbauen oder verbessern.

  • Sie richten lokale schulische Server ein.

  • Sie führen WLANWireless Local Area Network an einer Schule ein.

  • Sie installieren Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte.

  • Sie schaffen digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, an.

  • Sie investieren in schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger öffentlicher Schulen nach § 2 Absatz 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchGSchulgesetz), Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz oder Träger von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes (PSchGPrivatschulgesetz), denen Zuschüsse nach § 17 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 PSchG gewährt werden, sowie auch Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß § 2 Nummer 1a Buchstabe e bis g des Krankenhausgesetzes.

  • Sie investieren in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen.

  • Die digitalen Infrastrukturen sind möglichst technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme.

  • Für die jeweilige Schule liegt ein Medienentwicklungsplan mit einer Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat, vor. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2021, können Sie diese Unterlagen spätestens mit dem Verwendungsnachweis nachreichen.

  • Sie beginnen mit der Maßnahme spätestens ein Jahr nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

  • Die geplante Maßnahme wird bis spätestens 31.12.2024 fertig gestellt.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. 

Wir bezuschussen maximal 80 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen an öffentlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft bzw. 94,6 % bei Schulen in freier Trägerschaft. Die kommunalen Schulträger beteiligen sich mit mindestens 20 % an den förderfähigen Kosten, die freien Schulträger mit mindestens 5,4 %.

Die Höhe der maximal möglichen Zuwendung (Budget) je Schulträger wurde den Schulträgern durch das Kultusministerium bereits mitgeteilt.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird abweichend von Nummer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VVVerwaltungsvorschrift) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHOVerwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg) zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung ab dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (17.05.2019) zugelassen.

Vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (17.05.2019) begonnene, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, wenn es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Maßnahme handelt.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Neue Anträge für die Zusatzmittel können Sie bis spätestens 15.03.2024 einreichen. Dies ist erforderlich, wenn Sie die Zusatzmittel für Schulen verwenden, für die Sie noch keinen Antrag gestellt haben oder für Schulen, für die Sie bei allen bewilligten Maßnahmen bereits einen Verwendungsnachweis eingereicht haben. Im letzten Fall können die Zusatzmittel nicht für bereits abgerechnete Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Es können nur neue, nicht im Verwendungsnachweis berücksichtigte Ausgaben im neuen Antrag berücksichtigt werden.

Für Schulen, für die laufende Bewilligungen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie beantragen die Zusatzmittel für diese noch laufenden Maßnahmen im Rahmen der Verwendungsnachweise. Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis, sofern im Zuwendungsbescheid nicht abweichend geregelt, bis spätestens 31.03.2025 bei der L-Bank ein.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse digitalpakt@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Medienentwicklungsplan und ein Zertifikat über die Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums bei, das dessen Erstellung begleitet hat. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte den Fragen und Antworten zur Medienentwicklungsplanung im Bereich IV "Fragen zur Freigabe".

Bei Maßnahmen an Schulen können die Anträge nur bearbeitet werden, wenn für jede Schule ein eigener Antrag gestellt wird. Bitte füllen Sie für jede Schule einen Antrag aus und reichen Sie diesen mit den entsprechenden Anlagen bei uns ein.

Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels bei der Bewilligungsstelle.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der  Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Weitere Informationen, Downloads sowie Fragen und Antworten zu Bestandteilen des DigitalPakt Schule und zum Medienentwicklungsplan finden Sie auch auf der Website des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg.

 

Zusatzprogramm Administration

Zusatzvereinbarung Administration

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Häufige Fragen

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