Achtung:

Das Kultusministerium hat die bis zum 31.12.2023 nicht beantragten und nicht durch Bewilligungsbescheide gebundenen Mittel an interessierte Schulträger verteilt. Sie können die Zusatzmittel für laufende Bewilligungen im Rahmen des Verwendungsnachweises geltend machen.

Die Antragsfrist für neue Maßnahmen ist abgelaufen.

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Drei Personen reden im Serverraum miteinander

Bildung und Qualifikation

DigitalPakt Schule – Zusatzprogramm Administration

  • Sie investieren in professionelle Administrations- und Support-Strukturen in unmittelbarer Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule.

  • Sie qualifizieren und bilden bei Ihnen eingestellten ITInformationstechnologie-Administratoren weiter.

  • Sie erhalten eine Förderung maximal in Höhe des Ihnen zugewiesenen Budgets.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Verwendungsnachweis

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg den zügigen Auf-und Ausbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die in unmittelbarer Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule stehen. Die Mittel dafür kommen aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur des Bundes.

Sprechen Sie uns an

DigitalPakt Administration

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie haben eigene Personalkosten für professionelle Administrations- und Support-Strukturen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger öffentlicher Schulen nach § 2 Absatz 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchGSchulgesetz) oder Träger von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes (PSchGPrivatschulgesetz), denen Zuschüsse nach §§ 17 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 PSchG gewährt werden, sowie auch Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß § 2 Nummer 1a Buchstabe e bis g des Krankenhausgesetzes, Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz.

  • Sie bauen professionelle Administrations- und Support-Strukturen durch eigene IT-Administratorinnen und IT-Administratoren oder externe Dienstleister auf.

  • Die Administration umfasst die technische Planung, die Installation, die Konfiguration und die Pflege der informationstechnischen Infrastruktur und der Endgeräte einer oder mehrerer Schulen. Eingeschlossen ist die Tätigkeit von Operatorinnen und Operatoren für die Sicherstellung des laufenden Betriebs der Anlagen und Systeme im Förderzeitraum.

  • Sie führen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für bei Ihnen eingestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren durch, die einen unmittelbaren Bezug zu Systemen und Technologien haben, die in den zu betreuenden Schulen oder Institutionen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.

  • Die Administrationsleistungen bzw. die Qualifizierung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Investitionen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 Sowie weiterer Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule.

  • Die geförderte Maßnahme dient dazu, die Betreuung und Wartung der im DigitalPakt Schule geförderten Anschaffungen zu sichern.

  • Sie beginnen mit der Maßnahme spätestens ein Jahr nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

  • Der Zeitraum der Förderung ist befristet vom 01.01.2021 bis 31.12.2023.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.

  • Personal- und Sachkosten können bis zu 100 % gefördert werden.

  • Kosten für Qualifizierung und Weiterbildung von den bei Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und –Administratoren werden pauschal mit 10.000 € je Fachkraft bezuschusst.

  • Die Höhe der maximal möglichen Zuwendung (Budget) je Schulträger wurde den Schulträgern durch das Kultusministerium bereits mitgeteilt.

Zuwendungen werden nur gewährt für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden Anstellungs- bzw. Leistungsvertrages.

Es wird abweichend von Nummer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VVVerwaltungsvorschrift) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung zugelassen, dass Anstellungs- bzw. Leistungsverträge zum Beginn des Förderzeitraumes bereits bestehen können, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden, sofern diese in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule geschlossen wurden.

 

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. 

Bei laufenden Maßnahmen, die noch nicht abgerechnet sind, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie beantragen die Zusatzmittel für diese noch laufenden Maßnahmen im Rahmen der Verwendungsnachweise. Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis, sofern im Zuwendungsbescheid nicht abweichend geregelt, bis spätestens 30.06.2024 elektronisch unter der E-Mail Adresse digitalpakt-admin@l-bank.de bei der L-Bank ein.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und des Landesmedienzentrums.

Digitale Infrastruktur an Schulen

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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