Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

Bildung und Qualifikation

Sprach-Kitas

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein.

  • Sie unterstützen die zusätzlichen Fachkräfte durch eine prozessbegleitende Fachberatung.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie erhalten eine Zuwendung für den Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte beziehungsweise der zusätzlichen Fachberatung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm leistet das Land Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen.

Sprechen Sie uns an

Hotline Sprach-Kitas

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Die zusätzlichen Fachkräfte müssen über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus eingesetzt werden.

     

  • Zentrale Aufgabe der im Handlungsfeld „Sprache“ qualifizierten zusätzlichen Fachkräfte ist es, ihre Kompetenzen an das Einrichtungsteam weiterzugeben. Dabei sollen die Fachkräfte eine Vorbildfunktion erfüllen und für eine nachhaltige und ganzheitliche Implementierung von sprachlicher Bildung sorgen.

  • Die Kindertageseinrichtungen müssen ihre Einrichtungskonzeption bezüglich der Handlungsfelder „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“, „Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder“ sowie „Inklusive Bildung“ regelmäßig überprüfen. Im Fokus steht dabei, wie diese Handlungsfelder dazu beitragen, den Spracherwerb der Kinder anzuregen und zu fördern. Entsprechend sollte die Einrichtungskonzeption während der Programmlaufzeit weiterentwickelt werden.

  • Sie müssen den Einrichtungsleitungen angemessene zeitliche Ressourcen für Weiterbildungs- und Steuerungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Diese sollen sich an Schulungen, der Teamentwicklung, der Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption oder ähnlich zielgerichteter Maßnahmen beteiligen. Zudem sollen die Einrichtungsleitungen Aufgaben der Steuerung, Koordination und konzeptionellen Weiterentwicklung wahrnehmen können.

  • Darüber hinaus kann eine zweite halbe Stelle für zusätzliche Fachkräfte Sprache (Aufstockung der Stellenanteile für zusätzliche Fachkräfte) für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kindertageseinrichtung zum Stichtag 01.03.2025 mindestens 100 Kinder betreut hat und Sie schon bisher über das Förderprogramm „Sprach-Kitas“ gefördert wurden.

  • Durch die kontinuierlich prozessbegleitende Fachberatung wird die Wirkung der zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zusätzlich gestärkt.

  • Pro Fachberatung sollen in der Regel 15 Einrichtungen in einem Verbund im Prozess begleitet werden. Die Einrichtungen des jeweiligen Verbunds sollten möglichst alle sechs Wochen durch die Fachberatung besucht werden.

  • Die Aufgaben der zusätzlichen Fachberatung müssen von den Aufgaben der Dienstaufsicht getrennt sein.

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck (für die beantragte Stelle) für die Durchführungsdauer bereits eine Förderung aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes beantragt, bewilligt oder gewährt ist.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein oder unterstützen die Fachkräfte durch eine zusätzliche prozessbegleitende Fachberatung.

  • Die Bezahlung der Fachkraft erfolgt gemäß TVöD oder vergleichbar.

  • Die Fachkräfte beziehungsweise die Fachberatung verfügen über die erforderlichen Zusatzqualifikationen.

  • Die Fachkraft beziehungsweise die Fachberatung hat einen Stellenumfang von mindestens 19,5 Wochenarbeitszeitstunden bezogen auf den Durchführungszeitraum.

  • Sie führen die Maßnahmen in dem Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 durch

  • Falls die Kindertageseinrichtung mindestens 100 Kinder zum Stichtag betreut hat, gilt für die Zuwendung zusätzlicher Fachkräfte der Förderzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

  • Die Höhe der Zuwendung für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften beträgt 28.500 € pro Jahr für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle pro Kindertageseinrichtung. Diese Summe zahlen wir bei durchgängiger Stellenbesetzung aus. Die Zuwendung reduziert sich um 78 € pro Wochentag, an dem die geförderte Personalstelle unbesetzt ist.

  • Die Höhe der Zuwendung für eine prozessbegleitende Fachberatung beträgt 35.500 € pro Jahr für eine zusätzliche halbe Stelle pro Verbund.  Diese Summe zahlen wir bei durchgängiger Stellenbesetzung aus. Die Zuwendung reduziert sich um 97 € pro Wochentag, an dem die geförderte Personalstelle unbesetzt ist.

Sie können frühestens ab 01.01.2026 vorzeitig mit der Maßnahme beginnen. Der vorzeitige Beginn erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Bei der Aufstockung der Stellenanteile für zusätzliche Fachkräfte ist der vorzeitige Beginn frühestens ab 01.01.2025 zugelassen. Maßgeblich für den Beginn der Förderung ist der Zeitpunkt der Einstellung und/oder die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses.

 

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Antragstellung

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch bei uns ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Anträge können Sie bis spätestens 30.11.2025 einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist.

Für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften ist für jede einzelne Kindertageseinrichtung und für prozessbegleitende Fachberatung für jede Fachberatung mit bis zu 15 Einrichtungen in einem Verbund ein Antrag zu stellen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die pädagogischen Fachkräfte für sprachliche Bildung müssen einer der nachfolgend genannten Berufsgruppen angehören:

  • Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gemäß den Bestimmungen von Baden-Württemberg mit einer Eingruppierung in Tarifstufe S8a im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD S8b) oder vergleichbar.
  • Fachkräfte mit sonstiger Qualifikationen und einer einschlägigen beruflichen Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Förderung und/oder sprachlicher Bildungsarbeit verfügen und einer möglichen Eingruppierung in TVöD S8b oder vergleichbar.

Die Fachkräfte benötigen grundsätzlich zudem Zusatzqualifikationen in den Bereichen sprachliche Bildungsarbeit, frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern sowie Erwachsenenbildung.

Die zusätzlichen Fachberatungen sollen neben der Zusatzqualifikation zur Fachberatung die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • akademischer Abschluss aus dem sozialpädagogischen oder pädagogischen Bereich (beziehungsweise abweichend pädagogische Fachkraft mit der Zusatzqualifikation „Leiterin/Leiter in einer Kindertageseinrichtung“ und einer sechsjährigen Praxis als Leitungskraft),
  • spezielle Kenntnisse im Bereich sprachlicher Bildung sowie Inklusion und/oder Zusammenarbeit mit Familien,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Fachberaterin beziehungsweise Fachberater und
  • Erfahrungen in den Bereichen Beratung, Coaching, Fortbildung oder ähnlichem im Praxisfeld der Kindertageseinrichtungen.
  • Aus den Tätigkeiten der zusätzlichen Fachberatung muss sich mindestens eine Eingruppierung in Tarifstufe S17 im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD S17) oder vergleichbar ergeben.

Zusätzliche Fachberatungen sind angehalten, Fortbildungs- sowie Austausch- und Vernetzungsangebote des Landes wahrzunehmen. Außerdem sollen sie an der Planung und Umsetzung zur Verstetigung und zum Transfer bewährter Inhalte aus dem Programm auf andere Kindertageseinrichtungen mitwirken.

Sprach-Kitas 2026

Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Den ersten Teilbetrag in Höhe von 80 % zahlen wir aus, nachdem der Zuwendungsbescheids zum 01.08.2026 in Kraft getreten ist.

Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Bitte weisen Sie uns die zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung für den Förderzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.20256 spätestens zum 31.03.2027 elektronisch nach. Verwenden Sie hierzu das Verwendungsnachweis-Formular, das zur gegebenen Zeit auf dieser Seite online zur Verfügung gestellt wird. Werden Verwendungsnachweise verspätet, unvollständig oder sonst unrichtig vorgelegt, bleibt der Widerruf und die Rückforderung der Zuwendungssumme vorbehalten.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Hier haben wir alle Dokumente für Sie zusammengestellt, die für die Antragstellung wichtig sind.

  • Verwaltungsvorschrift Sprach-Kitas 2025/2026

    Verwaltungsvorschrift des Förderprogramms "Sprach-Kitas" vom 04.09.2025 für den Durchführungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026

    Gültig
    Eingestellt am 04.09.2025
    Gültigkeitszeitraum 04.09.2025 - 31.12.2027
    Download starten PDF, 161,9 KB

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