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Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

Bildung und Qualifikation

Sprach-Kitas

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein.

  • Sie unterstützen die zusätzlichen Fachkräfte durch eine prozessbegleitende Fachberatung.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie erhalten eine Zuwendung für den Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte beziehungsweise der zusätzlichen Fachberatung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm leistet das Land Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen und führt damit das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in Baden-Württemberg fort.

Sprechen Sie uns an

Hotline Sprach-Kitas

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Die zusätzlichen Fachkräfte müssen über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus eingesetzt werden.

     

  • Zentrale Aufgabe der zusätzlichen, im Handlungsfeld Sprache qualifizierten Fachkräfte ist es, ihre Kompetenzen an das Einrichtungsteam weiterzugeben, ein Modell guter Praxis zu sein und für eine nachhaltige und ganzheitliche Implementierung von sprachlicher Bildung zu sorgen.

  • Die Kindertageseinrichtung müssen ihre Einrichtungskonzeption bezüglich der Handlungsfelder alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder sowie inklusive Bildung regelmäßig überprüfen, wie diese dazu beitragen den Spracherwerb der Kinder anzuregen und zu fördern und während der Programmlaufzeit gegebenenfalls weiterentwickeln.

  • Den Einrichtungsleitungen müssen in angemessenem Umfang zeitliche Ressourcen zustehen, um sich an inhouse-Schulungen, Teamentwicklung, Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption oder ähnlich zielgerichteter Maßnahmen zu beteiligen sowie Aufgaben der Steuerung, Koordination und konzeptionellen Weiterentwicklung wahrnehmen zu können.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein oder unterstützen die Fachkräfte durch eine zusätzliche prozessbegleitende Fachberatung.

  • Die Bezahlung der Fachkraft erfolgt gemäß TVöD oder vergleichbar.

  • Die Fachkräfte beziehungswiese die Fachberatung verfügen über die erforderlichen Zusatzqualifikationen.

  • Die Fachkraft beziehungsweise die Fachberatung hat einen Stellenumfang von mindestens 19,5 Wochenarbeitszeitstunden bezogen auf den Durchführungszeitraum.

  • Sie führen die Maßnahmen in dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 durch.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.

  • Die Höhe der Zuwendungen für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften beträgt 28.500 Euro pro Jahr für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle pro Kindertageseinrichtung bei durchgängiger Stellenbesetzung. Die Zuwendung reduziert sich um 78 Euro pro Wochentag, an dem die Personalstelle, welche im Rahmen der Maßnahme gefördert wird, unbesetzt ist.

  • Die Höhe der Zuwendungen für eine prozessbegleitende Fachberatung beträgt 35.500 Euro pro Jahr für eine zusätzliche halbe Stelle pro Verbund bei durchgängiger Stellenbesetzung. Die Zuwendung reduziert sich um 97 Euro pro Wochentag, an dem die Personalstelle, welche im Rahmen der Maßnahme gefördert wird, unbesetzt ist.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird ab 01. Juli 2023 zugelassen. Der Beginn erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.  

 

 

 

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Häufige Fragen

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