
Hausaufgabe-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Sie vermitteln deutsche Sprachkenntnisse in Form der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe.
Sie unterrichten Schüler*innen, insbesondere mit Migrationshintergrund.
Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.
Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.

Das können Sie finanzieren:
Maßnahmen der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.
Die Förderung erfolgt überwiegend im Fach Deutsch bzw. in den Fächern und Fächerverbünden zum Erwerb sprachlicher Kompetenz in Deutsch.
Die Anbindung der HSLHausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen-Förderung an ein schulisches Unterrichtsthema ist ebenfalls möglich.
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Fremdsprachen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie beantragen die Förderung für einen kommunalen oder freien Träger oder Sie sind eine natürliche oder juristische Person, wie z. B. eine gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege oder ein eingetragener Verein, und bieten Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für förderberechtigte Schüler*innen an.
Sie beantragen die Förderung für Schüler*innen der Grundschule sowie der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen sowie der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule und der Förderschulen.
Sie möchten Maßnahmen an anderen Schularten (Realschulen, Gymnasien) oder in anderen Klassenstufen im Rahmen von Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskursen sowie für Seiteneinsteiger durchführen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Trägerschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 20.06.2018. Dieses finden Sie bei den Downloads.
Das bieten wir Ihnen an:
Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Fördergruppen.
Eine Fördergruppe muss aus mindestens 3 und höchstens 7 förderberechtigten Schülerinnen und Schülern bestehen (bei Seiteneinsteigergruppen mindestens 2). Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Förderumfang.
Bei Fördermaßnahmen von 54 bis 79 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 700 €.
Bei Fördermaßnahmen von 80 bis 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 850 €.
Bei Fördermaßnahmen von mehr als 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 1.000 €.
Durch die Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler können weitere Fördergruppen bis zum 01.02.2018 gebildet werden. Hier ist auch eine Beantragung zwischen 27 und 53 Zeitstunden mit maximal 350 € möglich. Diese Regelung umfasst insbesondere auch die Konstellation, dass sich bei Schülerinnen und Schülern ein besonderer Sprachförderbedarf nicht bereits zu Beginn des Schuljahres gezeigt hat, eine schnellstmögliche Sprachförderung aber geboten erscheint.
Bitte teilen Sie die förderberechtigten Schüler*innen so in Gruppen ein, dass die Fördermittel möglichst sparsam eingesetzt werden können.
Hierzu finden Sie bei den Downloads Beispiele zur Teilung der Gruppen. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.
Häufige Fragen
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Das Kultusministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Bewilligungszeiträume die in der HSL-Richtlinie festgelegte Ausschlussfrist verbindlich ist.
- Anträge mit einer Gruppenbildung bis zum 01. Februar des Bewilligungszeitraums (Nachantragsfrist) müssen uns bis spätestens 01. März des Bewilligungszeitraums vorliegen.
Die Antragstermine sind unbedingt einzuhalten. Anträge, die verspätet bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Abweichend von Nummer 1.2 VwVVerwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zu § 44LHOLandeshaushaltsordnung darf die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen worden sind. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.