Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a SchGSchulgesetz.
Rechtsgrundlagen für die Förderung sind die Ganztagsgrundschulverordnung (GTVOGanztagsgrundschulverordnung) und die VwVVerwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von Förderschulen in der jeweils geltenden Fassung.
Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Kurz erklärt
Ganztagsschulen können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 % ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren. Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung/Aufsichtsführung in der Mittagspause nimmt das Land wahr.