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Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a SchGSchulgesetz.
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Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Bildung und Qualifikation | Kommune und Infrastruktur
Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG
Kurz erklärt
Ganztagsschulen können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 %, bzw. ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zu 70% ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren. Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung/Aufsichtsführung in der Mittagspause nimmt das Land wahr.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Mittagspausenbetreuung: Mit diesen Mitteln wird ausschließlich das Personal für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause (außerhalb des Speiseraums) finanziert.
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Monetarisierung: Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Ihre außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule außerhalb der Mittagspause finanziert.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie sind entweder eine Grundschule oder eine Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZLSonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen).
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Der Ganztagsbetrieb an Ihrer Schule ist eingerichtet und befindet sich in Baden-Württemberg. Dabei muss an Grundschulen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schülerinnen und Schüler und an Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 12 Schülerinnen und Schüler eingerichtet sein.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Nachfolgend finden Sie die Konditionen.
Mittagspausenbetreuung:
Rechnerische Grundlage ist die Gesamtschülerzahl der Schule im Primarbereich des Vorjahres (amtliche Schulstatistik).
Schülerinnen bzw. Schüler Aufsichtspersonen grundsätzlich pro Schule 2, ab 161 3, ab 241 4, ab 321 5......
Pro Aufsichtsperson und Tag werden 15 € angesetzt. Die sich aus der Schülerzahl ergebende Anzahl der Betreuungspersonen wird mit 15 multipliziert und dann mit der Anzahl der Ganztagstage (bei 39 Schulwochen) multipliziert.
Beispielrechnung:
- 167 Schülerinnen bzw. Schüler = 3 Aufsichtspersonen
- 3 Aufsichtspersonen * 4 Ganztage * 15 € = 180 € für eine Woche
- 180 € pro Woche * 39 Schulwochen = 7.020 € Mittagspausenbudget für ein Schuljahr
Wichtig zu wissen:
Das ist jedoch eine rein rechnerische Größe zur Ermittlung Ihres Mittagspausenbudgets für ein Schuljahr. Damit sind keine Vorgaben verbunden, wie viele Aufsichtspersonen aufgrund der konkreten räumlichen Verhältnisse an Ihrer Schule einzusetzen sind. Die Länge der Mittagspause ist für die Mittelzuweisung nicht relevant.
Monetarisierung:
Monetarisierte Lehrerwochenstunden werden zur Finanzierung Ihrer außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule eingesetzt. Eine monetarisierte Lehrerwochenstunde (LWSLehrerwochenstunde) hat derzeit einen Gegenwert von 2.142 €.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Die Kooperationsvereinbarungen sind - nach Erhalt des Bewilligungsbescheides für das jeweilige Schuljahr - in Kopie von der Schule bzw. dem Schulträger unmittelbar nach Unterzeichnung der Vereinbarungen zu senden an ganztagsschule@l-bank.de.
Die Frist zur Einreichung für das laufende Schuljahr ist jeweils der 01.09. des Jahres nach der Bewilligung.
Beispiel: Für das Schuljahr 2024/2025 endet die Frist zur Einreichung am 01.09.2025.
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