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Bildung und Qualifikation | Kommune und Infrastruktur

Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG

  • Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a Schulgesetz .

  • Rechtsgrundlagen für die Förderung sind die Ganztagsgrundschulverordnung ( Ganztagsgrundschulverordnung ) und die Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der jeweils geltenden Fassung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Ganztagsschulen können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 70 % ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrer­wochen­stunden monetarisieren. Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichts­führung/Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung/Aufsichts­führung in der Mittagspause nimmt das Land wahr. Bei sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie im Bildungsgang geistige Entwicklung der SBBZ anderer Förderschwerpunkte verbleibt die Aufsichtsführung/Betreuung der Schüler während des Mittagessens beim Land.

Sprechen Sie uns an

Hotline Ganztagsschule

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Mittagspausenbetreuung: Mit diesen Mitteln wird ausschließlich das Personal für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause (außerhalb des Speiseraums bzw. des Mittagessens) finanziert.

  • Bei sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie im Bildungsgang geistige Entwicklung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren anderer Förderschwerpunkte verbleibt die Aufsichtsführung sowie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des Mittagessens beim Land.

  • Monetarisierung: Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Ihre außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule außerhalb der Mittagspause finanziert.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind entweder eine Grundschule oder eine Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

  • Der Ganztagsbetrieb an Ihrer Schule ist eingerichtet und befindet sich in Baden-Württemberg. Dabei muss an Grundschulen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schülerinnen und Schülern und an Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 12 Schülerinnen und Schülern eingerichtet sein. Bei Grundstufen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung muss eine Ganztagsgruppe mindestens sechs Schülerinnen und Schüler und mit den Förderschwerpunkten Hören und Sehen mindestens neun Schülerinnen und Schüler umfassen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Nachfolgend finden Sie die Konditionen.

Mittagspausenbetreuung:

Rechnerische Grundlage ist die Gesamtschülerzahl der Schule im Primarbereich des Vorjahres (amtliche Schulstatistik).  

Grundschulen und Grundstufen von SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen:

Grundsätzlich sind pro Schule zwei Aufsichtspersonen vorgesehen, ab 161 Schülerinnen bzw. Schülern sind es drei Aufsichtspersonen, ab 241 vier, ab 321 fünf usw.

Grundstufen von SBBZ mit Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören:
Grundsätzlich sind pro Schule zwei Aufsichtspersonen vorgesehen, ab 81 Schülerinnen bzw. Schülern sind es drei Aufsichtspersonen, ab 121 vier, ab 161 fünf usw.

Pro Aufsichtsperson und Tag werden 15 € angesetzt. Die sich aus der Schülerzahl ergebende Anzahl der Betreuungspersonen wird mit 15 multipliziert und dann mit der Anzahl der Ganztagstage (bei 39 Schulwochen) multipliziert.

Beispielrechnung:

  1. 167 Schülerinnen bzw. Schüler = 3 Aufsichtspersonen
  2. 3 Aufsichtspersonen * 4 Ganztage * 15 € = 180 € für eine Woche
  3. 180 € pro Woche * 39 Schulwochen = 7.020 € Mittagspausenbudget für ein Schuljahr

Wichtig zu wissen:

Das ist jedoch eine rein rechnerische Größe zur Ermittlung Ihres Mittagspausenbudgets für ein Schuljahr. Damit sind keine Vorgaben verbunden, wie viele Aufsichtspersonen aufgrund der konkreten räumlichen Verhältnisse an Ihrer Schule einzusetzen sind. Die Länge der Mittagspause ist für die Mittelzuweisung nicht relevant.

Monetarisierung:

Monetarisierte Lehrerwochenstunden werden zur Finanzierung Ihrer außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule eingesetzt. Eine monetarisierte Lehrerwochenstunde ( Lehrerwochenstunde ) hat derzeit einen Gegenwert von 2.142 €.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Der Schulträger (Kommune) Ihrer Schule stellt über das zuständige Staatliche Schulamt bzw. über das Regierungspräsidium einen Antrag  auf Einrichtung einer Ganztagsschule an Grundschulen und in der Grundstufe von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Ganztagsschule.


Die monetarisierten Lehrerwochenstunden werden von der Schulleitung für jedes Schuljahr neu beantragt und über das zuständige Staatliche Schulamt in Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg eingetragen.

Für das Mittagspausenbudget ist von der Schulleitung nichts zu veranlassen. Die Höhe der Mittel wird durch das Kultusministerium kraft der o. g. Rechtsgrundlagen festgelegt.

Häufige Fragen und Antworten zum Ganztagsschulprogramm des Landes finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Ganztagsschule.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die Kooperationsvereinbarungen sind in Kopie von der Schule bzw. dem Schulträger zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens bis zum 01.09. des Jahres nach der Bewilligung per E-Mail an ganztagsschule@l-bank.de zu senden.

Beispiel: Für das Schuljahr 2025/2026 endet die Frist zur Einreichung am 01.09.2026.

Eine Vorlage für die Kooperationsvereinbarung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Hier haben wir alle Dokumente für Sie zusammengestellt, die für die Antragstellung wichtig sind.

  • Tätigkeitsnachweis: Mittagspausenbudget

    Gültig
    Eingestellt am 12.11.2019
    Gültig ab 12.11.2019
    Download starten XLSX, 76,3 KB
  • Tätigkeitsnachweis Monetarisierungsbudget

    Gültig
    Eingestellt am 12.11.2019
    Gültig ab 12.11.2019
    Download starten XLSX, 76,3 KB
  • Verwendungsnachweis Ganztagsschule § 4a SchulG BW

    Formular zur Erstellung des Verwendungsnachweises im Förderprogramm Ganztagsschulen

    Gültig
    Eingestellt am 14.10.2024
    Gültig ab 14.10.2024
    Download starten XLSX, 24 KB

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