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Wir haben die Gründungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Gründer, Gründerinnen und junge Unternehmen fördern wir ab dem 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-junge KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.

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Gründen und Investieren

Gründungsfinanzierung

  • Sie sind Existenzgründer oder Ihr Unternehmen ist maximal 5 Jahre alt.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen bis maximal 5 Mio. €.

  • Programmeinstellung: 28.02.2022

  • Nachfolgeprogramm: GuW-BW junge KMU

Kurz erklärt

Wir geben Ihnen Starthilfe in Baden-Württemberg: Wir unterstützen Existenzgründer*innen und junge Unternehmen mit bis zu 5 Mio. € auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen

  • Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung bestehender Unternehmen (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

  • Sie sind Freiberufler oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition

  • Sie gründen und investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie stellen den Antrag als natürliche Person oder für Ihr Unternehmen.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Neu ab 01.12.2020: Als Jungmeister*in erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeister*innen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede/r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.

Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Ab sofort kann die Bürgschaftsbank 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.

Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.

Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Wir haben die Gründungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Seither führen wir die Förderung in dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) weiter.

 

Für Unternehmen

Im Auftrag zur Selbstständigkeit

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet die Gründungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank refinanziert die Darlehen der Gründungsfinanzierung aus dem KfW-Programm ERP-Gründerkredit Universell (KfW-Pr.Nr.Programmnummer 074: KMU-Variante ohne Haftungsfreistellung). Die L‑Bank verbessert für Gründer und Unternehmen in Baden-Württemberg die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Dieser Vergleich bezieht sich nicht auf die derzeitigen Sonderkonditionen im KfW-Sonderprogramm 2020 des ERPEuropean Recovery Programme-Gründerkredits (KfW-Pr. Nr. 076: KMU-Variante mit Haftungsfreistellung).

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Gründungsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.

In der aktuellen Krise verbürgt die Bürgschaftsbank bis zu 90 % des Darlehens.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt die Mittel für die Meistergründungsprämie zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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