
Nahverkehrsfinanzierung
Sie führen ein Busunternehmen und möchten einen Linienbus kaufen.
Oder Sie betreiben einen ehrenamtlichen Busverkehr und möchten einen Bürgerbus kaufen.
Sie möchten einen Zuschuss erhalten.

Das können Sie finanzieren:
Emissionsarme und barrierefreie Linienbusse
Einsatz der Busse im Linienverkehr nach § 42 PBefGPersonenbeförderungsgesetz
Erst- oder Ersatzbeschaffung
Fahrzeuge sowie Zusatz- und Sonderausstattung
Neu- oder Gebrauchtfahrzeug oder Vorführfahrzeug
Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie
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Wichtig: Wir können nur Vorhaben fördern, mit denen Sie beim Erhalt des L‑Bank-Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen haben. Sie können jedoch die Fahrzeugbeschaffung schon vorbereiten, z. B. Ausschreibungen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Als Investitionsbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, sofern es sich nicht um vorbereitende Planungsleistungen handelt.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie betreiben ein Nahverkehrsunternehmen nach § 42 PBefG in Baden-Württemberg.
Sie sind Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank
Zuschusshöhe: Pauschale abhängig von der Größe des Busses und der Ausstattung (Details siehe Programmrichtlinie bei den Downloads)
Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Busförderung 2020 und der technischen Richtlinie. Beide Dateien können Sie im Downloadbereich herunterladen.
Informationen und Richtlinien für die Busförderung 2021 stehen noch nicht zur Verfügung.
Sonderförderung in der Corona-Krise
Sonderförderung Schutzscheiben
- Zuschüsse zur Beschaffung von Technischen Schutzwänden für Busfahrer*innen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
- Einbau von Trennwänden in Linienbussen zum Schutz der Busfahrer*innen und Fahrgäste vor dem neuartigen Coronavirus
- Antragstellung bis 31.10.2020 bei der L‑Bank möglich
- Alles zur Sonderförderung Schutzscheiben
Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020
- Zuschüsse zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Reisebusunternehmen
- Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Bustouristik
- Förderzeitraum 01.09.2020–31.12.2020
- Antragstellung bis 31.10.2020 bei der L‑Bank möglich
- Alles zu den Stabilisierungshilfen Bustouristik