Achtung:

Anträge auf Busförderung für das Förderjahr 2026 können ab sofort bis spätestens 31.10.2025 gestellt werden.

Busfahrer lenkt einen Bus

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur

Nahverkehrsfinanzierung

  • Sie führen ein Busunternehmen und möchten einen Linienbus kaufen oder nachrüsten.

  • Oder Sie betreiben einen ehrenamtlichen Busverkehr und möchten einen Bürgerbus kaufen oder nachrüsten.

  • Sie möchten einen Zuschuss erhalten.

Kurz erklärt

Als kommunales oder privates Busunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie einen umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbus anschaffen oder nachrüsten. Wir fördern auch Bürgerbusse.

Sprechen Sie uns an

Nahverkehrsfinanzierung

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Elektro-, Brennstoffzellenbusse, Plug-in-Hybridbusse oder andere schadstoffarme Busse

  • Barrierefreie Busse der Klasse M2 oder M3 nach Art. 4 der VO (EU) 2018/858 und § 30 d Abs. 4 StVZO sowie Anhänger gemäß § 4 Abs. 5 PBefG

  • Fahrzeuge der Klasse M1 nach Art. 4 der VO (EU) 2018/858 mit mindestens 6 und höchstens 8 Sitzplätzen (zuzüglich Fahrersitz)

  • Einsatz der Busse im Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz oder im Schülerverkehr gemäß § 43 Satz 1 Nr. 2  PBefG oder im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG

  • Neufahrzeuge als Erst- oder Ersatzbeschaffung

  • Nachrüstung zum Fahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb

  • Zusatz- und Sonderausstattung von Linienbussen

  • Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie Busförderung sowie die ergänzende Technische Richtlinie

  • Kauf eines barrierefreien oder niederflurigen Kleinbusses mit 6 bis 8 Sitzplätzen (zuzüglich Fahrersitz)

  • Erst- oder Ersatzbeschaffung

  • Nachrüstung zum Fahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb

  • Neu- oder Gebrauchtfahrzeug oder Vorführfahrzeug

  • Linienverkehr mit ehrenamtlichem Charakter

  • Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie Busförderung sowie die ergänzende Technische Richtlinie

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Als Nahverkehrsunternehmen halten Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S. 1 Nr. 2 PBefG oder § 44 PBefG und betreiben die Linienverkehre selbst.

  • Oder Sie sind Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens.

  • Oder Sie halten als Regieunternehmen die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S. 1 Nr. 2 PBefG oder § 44 PBefG und beschaffen die Linienbusse. Sie führen den Linienverkehr aber nicht selbst durch.

  • Je nach Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Details dazu finden Sie in der Richtlinie oder der Technischen Richtlinie zur Busförderung bei den Downloads.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank

  • Zuschusshöhe: abhängig von der Förderkategorie, der Größe des Busses und der Ausstattung

  • Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Busförderung und der technischen Richtlinie. Beide Dateien können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Ergänzende Darlehensförderung: Investitionsfinanzierung

Für den restlichen Finanzierungsbedarf können Sie unsere Förderdarlehen aus dem Programm Investitionsfinanzierung beantragen. Die Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Ab sofort können Sie Anträge für das Förderjahr 2026 stellen. Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail an Bus-Antrag2026@l-bank.debei uns ein.

Das Verfahren für die Busförderung umfasst mehrere Stufen:

  • Programmveröffentlichung
    Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg legt die Förderkriterien für das jeweilige Förderjahr fest und veröffentlicht das Programm. Die Richtlinie Busförderung mit ergänzender Technischer Richtlinie vom 27.06.2024 gilt auch für das Förderjahr 2026.
    Veröffentlichung Richtlinie Busförderung: 28.08.2024
  • Antragstellung (mit Anmeldung)
    Die Öffentlicher Personennahverkehr -Unternehmen beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm (= Anmeldung) mit der Antragstellung bei der L‑Bank.
    Antragsfrist für die Busförderung 2026: 31.10.2025
  • Programmfeststellung
    Die Programmfeststellung für die Busförderung 2026 wird durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg voraussichtlich im Frühjahr 2026 vorgenommen.
  • Bewilligung
    Die L‑Bank verschickt danach auf Basis der Programmfeststellung den Bewilligungsbescheid an die Unternehmen.
  • Auszahlung
    Nach Vorlage der Rechnungen für die Busse können die Unternehmen die Gelder abrufen. Die Auszahlung des Zuschusses beantragen die Unternehmen direkt bei der L‑Bank. Das entsprechende Formular erhalten die Unternehmen mit dem Bewilligungsbescheid.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Busse der Kategorie 1 und 2

Wenn Sie einen Linienbus oder einen Bürgerbus der Kategorie 1 oder 2 beantragen, ist ausschließlich Art. 36 b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässig.

Sie müssen zusätzlich die Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten für den Umweltschutz (9076-2) einreichen.

Busse der Kategorie 3 oder 4

Wenn Sie Busse in den Kategorien 3 oder 4 beantragen, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen beihilferechtlichen Begründungen:

  • Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach VO (EG) Nummer 1370/2007 („ÖDA-Beihilfe“)
  • Tatbestandlicher Ausschluss einer Beihilfe (Keine Beihilfe)
  • Allgemeine De-minimis-Beihilfe
  • DAWI-De-minimis-Beihilfe

Inhaber Liniengenehmigung

Wenn Sie Inhaber einer Liniengenehmigung sind, empfehlen wir Ihnen das Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags als beihilferechtliche Begründung („ÖDA-Beihilfe“). Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag den Vordruck 9076-3 „Erklärung des zuständigen Aufgabenträgers über das Vorliegen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags“ ein.

Wenn Sie Inhaber einer Liniengenehmigung sind, jedoch den Vordruck 9076-3 „Erklärung des zuständigen Aufgabenträgers über das Vorliegen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags“ nicht einreichen können, empfehlen wir, De-minimis-Beihilfen. Möglich sind die Allgemeine De-minimis-Beihilfe oder die DAWI-De-minimis-Beihilfe.

Was für Sie besser ist, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen (in der Gruppe) in den letzten drei Jahren schon andere derartige Beihilfen bekommen hat und die zulässige Beihilfeobergrenze erreicht ist.

Auftragsunternehmen

Wenn Sie als Auftragsunternehmer die Liniengenehmigung nicht selbst innehaben, kommt das Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags als beihilferechtliche Begründung („ÖDA-Beihilfe“) für Sie nicht in Frage.

Wir empfehlen hier die Allgemeine-De-minimis-Beihilfe. Außer der De-minimis-Erklärung sind keine zusätzlichen beihilferechtlichen Unterlagen für den Antrag notwendig.

Falls Sie die zulässige Beihilfeobergrenze von 300.000 € erreicht haben oder erreichen werden, da Sie in den letzten drei Jahren schon andere Allgemeine De-minimis-Beihilfen erhalten haben, können Sie auf den Tatbestandlichen Ausschluss einer Beihilfe ausweichen. In diesem Fall benötigen Sie aber eine anwaltliche Stellungnahme, dass Ihr Unternehmen die notwendigen Kriterien erfüllt.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Hier haben wir alle Dokumente für Sie zusammengestellt, die für die Antragstellung wichtig sind.

  • Busförderung Zwischenverwendungsnachweis

    Gültig
    Eingestellt am 27.04.2019
    Gültig ab 01.01.2018
    Download starten DOCX, 18,6 KB
  • Anlage zum Auszahlungsantrag Busförderung

    Diese Anlage zum Auszahlungsantrag ist für alle Mittelabrufe in der Busförderung auszufüllen und zusammen mit dem Auszahlungsantrag an die L-Bank zu übermitteln.

    Gültig
    Eingestellt am 25.06.2025
    Gültig ab 25.06.2025
    Version 06/2025 | gültig ab 25.06.2025
    Download starten PDF, 53,7 KB

  • Richtlinie Busförderung

    Richtlinie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 27.06.2024

    Gültig
    Eingestellt am 29.08.2024
    Gültig ab 27.06.2024
    Richtlinie vom 27.06.2024
    Download starten PDF, 272,1 KB
  • Technische Richtlinie Busförderung

    Anlage 1 „Technische Richtlinie“ zur Richtlinie Busförderung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 27.06.2024

    Gültig
    Eingestellt am 29.08.2024
    Gültig ab 27.06.2024
    Version vom 27.06.2024
    Download starten PDF, 153,8 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 544,2 KB

  • Antragsformular Busförderung und Bürgerbusförderung 2026

    Antrag für das Programmjahr 2026 | Busförderung und Bürgerbusförderung | Das Formular ist ausfüllbar und speicherbar | Vordruck 9076

    Gültig
    Eingestellt am 29.07.2025
    Gültigkeitszeitraum 29.07.2025 - 31.10.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 1,1 MB
  • Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten für den Umweltschutz

    Vordruck 9076-2 | Anlage zum Antrag für das Busförderprogramm | Bitte für jeden beantragten emissionsfreien oder sauberen Bus ausfüllen.

    Gültig
    Eingestellt am 29.08.2024
    Gültig ab 29.08.2024
    Version 08/2024
    Download starten PDF, 129,8 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • DAWI-De-minimis-Erklärung Busförderung

    Anlage zum Antrag Busförderung | Vordruck 9076-1

    Gültig
    Eingestellt am 29.08.2024
    Gültig ab 29.08.2024
    Version 08/2024
    Download starten PDF, 296,6 KB
  • Anlage Erklärung des Auftraggebers bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen

    Vordruck 9076-3 | Anlage zum Antrag Busförderung |Bitte lassen Sie diese Anlage bei beantragten Bussen der Kategorien 3 und 4 vom Aufgabenträger/von der Aufgabenträgerin ausfüllen, wenn Sie als beihilferechtliche Ausgestaltung die Förderung „Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach VO (EG) Nr. 1370/2007“ gewählt haben.

    Gültig
    Eingestellt am 15.09.2023
    Gültig ab 15.09.2023
    Version 09/2023
    Download starten PDF, 610,6 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB

  • Informationsveranstaltung Busförderung vom 22.09.2023

    Hinweise zur geänderten Richtlinie Busförderung und zur Antragstellung im Förderjahr 2024

    Gültig
    Eingestellt am 26.09.2023
    Gültig ab 26.09.2023
    Download starten PDF, 2,2 MB

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