Achtung:

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 ist am 31.10.2023 abgelaufen.

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Busfahrer lenkt einen Bus

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Nahverkehrsfinanzierung

  • Sie führen ein Busunternehmen und möchten einen Linienbus kaufen oder nachrüsten.

  • Oder Sie betreiben einen ehrenamtlichen Busverkehr und möchten einen Bürgerbus kaufen oder nachrüsten.

  • Sie möchten einen Zuschuss erhalten.

Kurz erklärt

Als kommunales oder privates Busunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie einen umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbus anschaffen oder nachrüsten. Wir fördern auch Bürgerbusse.

Sprechen Sie uns an

Busförderung

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Elektrobusse, Hybridbusse oder andere schadstoffarme Busse

  • Barrierefreie Busse der Klasse I M2 oder M3 oder der Klasse A M2 oder M3 bzw. ab 06.07.2022 der Klassen M2 und M3 nach Art. 4 der VO (EU) 2018/858

  • Fahrzeuge der Klasse I M1 bzw. ab 06.07.2022 der Klasse M 1 nach Art. 4 der VO (EU) 2018/858 mit mindestens 6 und höchstens 8 Sitzplätzen (zuzüglich Fahrersitz)

  • Einsatz der Busse im Linienverkehr nach § 42 PBefGPersonenbeförderungsgesetz oder im Schülerverkehr gemäß § 43 S. 1 Nr. 2  PBefG oder im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG

  • Neufahrzeuge als Erst- oder Ersatzbeschaffung

  • Nachrüstung zum Fahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb

  • Zusatz- und Sonderausstattung von Linienbussen

  • Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Als Nahverkehrsunternehmen halten Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S. 1 Nr. 2 PBefG oder § 44 PBefG und betreiben die Linienverkehre selbst.

  • Oder Sie sind Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens.

  • Oder Sie halten als Regieunternehmen die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S. 1 Nr. 2 PBefG oder § 44 PBefG und beschaffen die Linienbusse. Sie führen den Linienverkehr aber nicht selbst durch.

  • Je nach Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Details dazu finden Sie in der Richtlinie oder der Technische Richtlinie zur Busförderung bei den Downloads.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank

  • Zuschusshöhe: abhängig von der Förderkategorie, der Größe des Busses und der Ausstattung

  • Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Busförderung und der technischen Richtlinie. Beide Dateien können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Ergänzende Darlehensförderung: Investitionsfinanzierung

Für den restlichen Finanzierungsbedarf können Sie unsere Förderdarlehen aus dem Programm Investitionsfinanzierung beantragen. Die Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail an Bus-Antrag2024@l-bank.de bei uns ein. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.10.2023.

Das Verfahren für die Busförderung umfasst mehrere Stufen:

  • Programmveröffentlichung
    Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg legt die Förderkriterien für das jeweilige Förderjahr fest und veröffentlicht das Programm.
    Veröffentlichung Richtlinie Busförderung: 01.09.2023
  • Antragstellung (mit Anmeldung)
    Die ÖPNVÖffentlicher Personennahverkehr-Unternehmen beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm (= Anmeldung) mit der Antragstellung bei der L‑Bank.
    Antragsfrist für die Busförderung 2024: 31.10.2023
  • Programmfeststellung
    Die Programmfeststellung für die Busförderung 2024 nimmt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bis voraussichtlich 01.03.2024 vor.
  • Bewilligung
    Die L‑Bank verschickt voraussichtlich ab März 2024 auf Basis der Programmfeststellung den Bewilligungsbescheid an die Unternehmen.
  • Auszahlung
    Nach Vorlage der Rechnungen für die Busse können die Unternehmen die Gelder abrufen. Die Auszahlung des Zuschusses beantragen die Unternehmen direkt bei der L‑Bank. Das entsprechende Formular erhalten die Unternehmen mit dem Bewilligungsbescheid.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Die Fördermittel für die Busförderung und Bürgerbusförderung stammen aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Mittel werden vom Ministerium für Verkehr verwaltet.

Weitere Förderprogramme

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