Hier finden Sie Informationen zum Wandlungsrecht und zur Rückzahlung.
Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed
Laufzeitende/Wandlung
Die Finanzierung der L-Bank oder das Co-Investorendarlehen können wie folgt zurückgezahlt werden:
- Rückzahlung in einer Rate
- Rückzahlung ratierlich. Die Ratenhöhe und Dauer der Rückzahlung ist individuell nach Einreichung eines Finanz- und Liquiditätsplans mit der L-Bank zu vereinbaren. Eine Gleichbehandlung beider Verträge (Finanzierung der L-Bank und Co-Investor) ist zu beachten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Finanzierung entsteht jedoch nur, soweit die Rückzahlung zu keiner Verletzung der Nachrangvereinbarung führt.
Unabhängig von der Rückzahlungsvereinbarung sind die Rahmenbedingungen, die bei der Vergabe der Pre-Seed-Finanzierung zugrunde lagen, einzuhalten. Beispielsweise handelt es sich um die weitere Einhaltung der KMU-Kriterien oder des Baden-Württemberg-Bezugs.
Die Finanzierung ist zum Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen. Unabhängig von diesem Zeitpunkt kann die L-Bank die Rückzahlung auch dann verlangen, wenn eine Finanzierungsrunde erfolgt, die einen Betrag in Höhe des 5-fachen der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed übersteigt (bspw. 1 Mio.€ Finanzierungsrunde nach 200T€ Pre-Seed).
Das Start-up verpflichtet sich im Finanzierungsvertrag auf Wunsch der L-Bank die Finanzierung in Geschäftsanteile zu wandeln. Hierzu müssen die Bedingungen für eine Wandlung eingetreten sein.
Das Wandlungsrecht zur Finanzierung kann dann ausgeübt werden, wenn die Gesellschaft während der Vertragslaufzeit weiteres frei verfügbares Kapital mindestens in Höhe eines der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed entsprechenden Betrags im Rahmen einer Finanzierungsrunde einsammelt. Dazu zählen:
- eine Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft oder
- die Inanspruchnahme eines oder mehrerer Wandeldarlehen oder
- sonstige mezzanine Finanzierungen
Das Wandlungsrecht der Finanzierung erlischt nach vollständiger Rückzahlung oder sofern ein Verzicht auf Wandlung mit einem Änderungsvertrag vereinbart wurde.
Die Wandlungsrechte der L-Bank können auf den Co-Investor oder auf einen vom Land Baden-Württemberg bestimmten Dritten übertragen werden. Dritte in diesem Sinne sind Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg.
Das Co-Investorendarlehen hat einen festen Zins. Angefallene Zinsen sind am Ende der Laufzeit des Darlehens zu zahlen. Alternativ werden die Zinsen im Zuge einer Wandlung ebenfalls gewandelt.
Der Ein Cap ist die vertraglich fixierte Obergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde erhalten kann. im L-Bank Finanzierungsvertrag beträgt 10 % des Stammkapitals. Im Co-Investorenvertrag beträgt dieser maximal 10 % des Stammkapitals. Letzteres gilt je Anteil von i.d.R. 40.000 € Co-Investment, die Höchstgrenze beträgt dabei 20 %.
Beide Verträge enden mit Rückzahlung der ausgereichten Finanzierungssummen oder bei Wandlung der Finanzierung/ des Co-Investorendarlehens in Anteile. Dies ist regelmäßig spätestens nach 5 Jahren der Fall oder früher zu einem der Prüftermine. Darüber hinaus enden die Verträge, sofern feststeht, dass sich das Vorhaben nicht verwirklichen lässt.