Wie wird der Antrag bei der L-Bank eingereicht? Wie soll der Finanzplan aufgestellt werden und was versteht man unter einem wirtschaftlich Berechtigten? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed
Antrag
Den Antrag füllt das Start-up zusammen mit seinem Betreuungspartner aus.
Der Betreuungspartner schickt den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die L-Bank. Dies erfolgt über das Antragsportal
Für die Berechnung der Anzahl der Beschäftigten (=Mitarbeiterzahl) gilt:
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Start-up oder auf Rechnung dieses Start-ups während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder die im Rahmen einer Teilzeitregelung tätig waren und für Saisonarbeit, wird der jeweilige Bruchteil an JAE gezählt.
In die Mitarbeiterzahl gehen ein:
- Lohn- und Gehaltsempfangende
- für das Start-up tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmenden gleichgestellt sind,
- mitarbeitende Eigentümerinnen und Eigentümer,
- Teilhabende, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Start-up ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Start-up ziehen.
- Werkstudierende haben üblicherweise keinen Berufsausbildungsvertrag, sondern werden in Deutschland als „Arbeitnehmer/-in“ gezählt.
Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt.
Die Dauer des Mutterschafts- beziehungsweise Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet.
Der Finanzplan soll die tatsächliche Geschäftsentwicklung wiedergeben (real case). Die Aufstellung des Finanzplans auf Basis der tatsächlich erwarteten Geschäftsentwicklung ist wichtig, da der Finanzplan dem Entscheidungsgremiumals Grundlage für die Höhe der Finanzierung dient. Für die Erstellung des Finanzplans ist das Finanzplan-Formular der L-Bank (Excel-Datei) zu verwenden.
Abweichungen vom Finanzplan bedürfen der Zustimmung des Finanzierungsgremiums.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vertragspartnerin beziehungsweise der Veranlasser einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion steht. Dazu zählt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.