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Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 01.07.2022 neu aufgelegt. Sie können ab sofort Anträge stellen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Umwelt- und Klimaschutz

E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

  • Sie möchten ein neues E-Fahrzeug mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem kaufen oder leasenFinanzierungsinstrument, bei dem Leasing-Gebende ihren Kund*innen (Leasing-Nehmende) das Leasingobjekt gegen Zahlung in der Regel monatlicher Leasing-Raten zur Nutzung überlässt. und suchen eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für das Elektrofahrzeug.

  • Sie erhalten für das E-Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 €.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoff­emissionen. Das Ministerium für Verkehr versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.

Sprechen Sie uns an

Hotline Elektromobilität E-Taxis

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Wir fördern die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis , -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EGEuropäische Gemeinschaft-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoGElektromobilitätsgesetz).

     

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  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzt oder Carsharing-Unternehmen.

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz.

  • Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in Baden-Württemberg.

  • Sie setzen das E-Taxi bzw. E-Mietfahrzeug in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein.

  • Sie haben das Fahrzeug nicht vor dem 01.07.2022 angeschafft. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.

  • Pro antragstellende Person sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 bei gekauften und 1.000 p.per annum a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Stufen wir die Zuwendung als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung als De-minimis-BeihilfeDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind. nach Vorgaben der EU-Verordnung 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen). Bei Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, wird die Förderung über die EU-Verordnung 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor), geändert durch die EU-Verordnung 2019/316 vom 21. Februar 2019, abgegolten.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Bitte füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

Die Anträge können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie auf folgender Internetseite: vm.baden-wuerttemberg.de

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Das Ministerium für Verkehr stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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