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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bildung und Qualifikation | Kommune und Infrastruktur

Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG

  • Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a SchGSchulgesetz.

  • Rechtsgrundlagen für die Förderung sind  die Ganztagsgrundschulverordnung (GTVOGanztagsgrundschulverordnung) und die VwVVerwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von Förderschulen in der jeweils geltenden Fassung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

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Kurz erklärt

Ganztagsschulen können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 % ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrer­wochen­stunden monetarisieren. Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichts­führung/Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung/Aufsichts­führung in der Mittagspause nimmt das Land wahr.

Sprechen Sie uns an

Hotline Ganztagsschule

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Mittagspausenbetreuung: Mit diesen Mitteln wird ausschließlich das Personal für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause (außerhalb des Speiseraums) finanziert.

  • Monetarisierung: Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Ihre außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule außerhalb der Mittagspause finanziert.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind entweder eine Grundschule oder eine Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZLSonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen).

  • Der Ganztagsbetrieb an Ihrer Schule ist  eingerichtet und befindet sich in Baden-Württemberg. Dabei muss an Grundschulen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schülerinnen und Schüler und an Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 12 Schülerinnen und Schüler eingerichtet sein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Nachfolgend finden Sie die Konditionen.

Mittagspausenbetreuung:

Rechnerische Grundlage ist die Gesamtschülerzahl der Schule im Primarbereich des Vorjahres (amtliche Schulstatistik).  

Schülerinnen bzw. Schüler Aufsichtspersonen grds. pro Schule 2, ab 161 3, ab 241 4, ab 321 5......

Pro Aufsichtsperson und Tag werden 15 € angesetzt. Die sich aus der Schülerzahl ergebende Anzahl der Betreuungspersonen wird mit 15 multipliziert und dann mit der Anzahl der Ganztagstage (bei 39 Schulwochen) multipliziert.

Beispielrechnung:

  1. 167 Schülerinnen bzw. Schüler = 3 Aufsichtspersonen
  2. 3 Aufsichtspersonen * 4 Ganztage * 15 € = 180 € für eine Woche
  3. 180 € pro Woche * 39 Schulwochen = 7.020 € Mittagspausenbudget für ein Schuljahr

Wichtig zu wissen:

Das ist jedoch eine rein rechnerische Größe zur Ermittlung Ihres Mittagspausenbudgets für ein Schuljahr. Damit sind keine Vorgaben verbunden, wie viele Aufsichtspersonen aufgrund der konkreten räumlichen Verhältnisse an Ihrer Schule einzusetzen sind. Die Länge der Mittagspause ist für die Mittelzuweisung nicht relevant.

Monetarisierung:

Monetarisierte Lehrerwochenstunden werden zur Finanzierung Ihrer außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partner und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule eingesetzt. Eine monetarisierte Lehrerwochenstunde (LWSLehrerwochenstunde) hat derzeit einen Gegenwert von 2.142 €.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Der Schulträger (Kommune) Ihrer Schule stellt über das zuständige Staatliche Schulamt bzw. über das Regierungspräsidium einen Antrag  auf Einrichtung einer Ganztagsschule an Grundschulen und in der Grundstufe von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Interseite des Kultusministeriums zur Ganztagsschule.


Die monetarisierten Lehrerwochenstunden werden von der Schulleitung für jedes Schuljahr neu beantragt und über das zuständige Staatliche Schulamt in ASD-BWAmtliche Schulstatistik Baden-Württemberg eingetragen.

Für das Mittagspausenbudget ist von der Schulleitung nichts zu veranlassen. Die Höhe der Mittel wird durch das Kultusministerium kraft der o. g. Rechtsgrundlagen festgelegt.

Häufige Fragen und Antworten zum Ganztagsschulprogramm des Landes finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Ganztagsschule.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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