
Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG
Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a SchGSchulgesetz.
Rechtsgrundlagen für die Förderung sind die Ganztagsgrundschulverordnung (GTVOGanztagsgrundschulverordnung) und die VwVVerwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von Förderschulen in der jeweils geltenden Fassung.
Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Das können Sie finanzieren:
Mittagspausenbetreuung: Mit diesen Mitteln wird ausschließlich das Personal für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause (außerhalb des Speiseraums) finanziert.
Monetarisierung: Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Ihre außerschulischen Kooperationspartner*innen und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule außerhalb der Mittagspause finanziert.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind entweder eine Grundschule oder eine Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZLSonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen).
Der Ganztagsbetrieb an Ihrer Schule ist eingerichtet und befindet sich in Baden-Württemberg. Dabei muss an Grundschulen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schüler*innen und an Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 12 Schüler*innen eingerichtet sein.
Das bieten wir Ihnen an:
Nachfolgend finden Sie die Konditionen.
Mittagspausenbetreuung:
Rechnerische Grundlage ist die Gesamtschülerzahl der Schule im Primarbereich des Vorjahres (amtliche Schulstatistik).
Schüler*innen | Aufsichtspersonen |
---|---|
grds. pro Schule | 2 |
ab 161 | 3 |
ab 241 | 4 |
ab 321 | 5 |
... | ... |
Pro Aufsichtsperson und Tag werden 15 € angesetzt. Die sich aus der Schülerzahl ergebende Anzahl der Betreuungspersonen wird mit 15 multipliziert und dann mit der Anzahl der Ganztagstage (bei 39 Schulwochen) multipliziert.
Beispielrechnung:
- 167 Schüler*innen = 3 Aufsichtspersonen
- 3 Aufsichtspersonen * 4 Ganztage * 15 € = 180 € für eine Woche
- 180 € pro Woche * 39 Schulwochen = 7.020 € Mittagspausenbudget für ein Schuljahr
Wichtig zu wissen:
Das ist jedoch eine rein rechnerische Größe zur Ermittlung Ihres Mittagspausenbudgets für ein Schuljahr. Damit sind keine Vorgaben verbunden, wie viele Aufsichtspersonen aufgrund der konkreten räumlichen Verhältnisse an Ihrer Schule einzusetzen sind. Die Länge der Mittagspause ist für die Mittelzuweisung nicht relevant.
Monetarisierung:
Monetarisierte Lehrerwochenstunden werden zur Finanzierung Ihrer außerschulischen Kooperationspartner*innen und deren Kooperationsangebot an Ihrer Ganztagsschule eingesetzt. Eine monetarisierte Lehrerwochenstunde (LWSLehrerwochenstunde) hat derzeit einen Gegenwert von 1.800 €.
Häufige Fragen
-
Die Kooperationsvereinbarungen sind - nach Erhalt des Bewilligungsbescheides für das jeweilige Schuljahr - in Kopie von der Schule bzw. dem Schulträger unmittelbar nach Unterzeichnung der Vereinbarungen zu senden an ganztagsschule@l-bank.de.
Die Frist zur Einreichung für das laufende Schuljahr ist jeweils der 15.06. des Jahres nach der Bewilligung.
Beispiel: Für das Schuljahr 2020/2021endet die Frist zur Einreichung am 15.06.2021