Leasing:
Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe von maximal 60 von Hundert der bewilligten Zuwendung anfordern, sofern sie innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für zuwendungsfähige Ausgaben benötigt wird. Hierfür reichen Sie bitte das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular sowie den entsprechenden Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums legen Sie bitte den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweisen für den geförderten Zeitraum sowie, sofern nicht bereits vorliegend, den Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag elektronisch unter dem E-Mail Adresse elektromobilitaet@l-bank.de vor. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlen wir die restliche Zuwendung aus.
Kauf:
Wir zahlen die Zuwendung in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kaufvertrag, sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise für die geförderte Ladeinfrastruktur spätestens mit Ablauf des Bewilligungszeitraums vorlegen. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular und reichen es elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein.
Bitte fügen Sie Ihrem Verwendungsnachweis die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage zum Verwendungsnachweis zur Förderung von Ladeinfrastruktur bei.
Bei Kommunen verzichten wir auf die Vorlage der Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Die Formulare werden zur gegebenen Zeit auf dieser Seite online zur Verfügung gestellt. Im Downloadbereich finden Sie derzeit die VN-Formulare zur Förderung bis 2021.