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Eine Antragstellung ist ab dem 06.05.2024 möglich.

 

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Umwelt- und Klimaschutz

BW-e-Pflegefahrzeuge

  • Sie möchten einen neuen Kleinwagen für die Pflege mit vollelektrischem Antrieb (sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem) kaufen und suchen eine Förderung der Investitionsmehrkosten für das Elektrofahrzeug.

  • Sie setzen das Elektrofahrzeug ausschließlich in der stationären oder ambulanten Pflege ein.

  • Sie erhalten für den elektrischen Kleinwagen, der in Baden-Württemberg zugelassen und eingesetzt wird, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 Euro.

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

In Baden-Württemberg sollen die Schadstoffemissionen im Verkehrssektor durch die Umstellung auf elektrische Antriebe bei den Fahrzeugen der von Pflege- und Sozialdiensten deutlich gesenkt werden. Das Ministerium für Verkehr versteht die „BW-e-Pflegefahrzeuge“ Förderung als Anreiz für die Pflege- und Sozial-Dienste, sich für einen PKW mit Elektroantrieb zu entscheiden.

Sprechen Sie uns an

Hotline Elektromobilität BW-e-Pflegefahrzeuge

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Wir fördern die die Investitionsmehrkosten für den Erwerb vollelektrisch betriebener Fahrzeuge, die ausschließlich in der stationären oder ambulanten Pflege zum Einsatz kommen.

  • Sie lassen das Elektrofahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg neu zu und verkehren überwiegend dort.

  • Sie können die BW-e-Pflege Förderung in 3 Jahren für maximal 30 Fahrzeuge erhalten.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind eine nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtung, die in Baden-Württemberg zugelassen ist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage der Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen.

  • Sie verkehren mit ihrem Pflegefahrzeug überwiegend (mind. 80% der Fahrleistung) in Baden-Württemberg.

  • Sie erwerben einen Elektro-Kleinwagen für die Pflege mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,1 m.

  • Sie bestellen, kaufen das Elektrofahrzeug erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

  • Sie schaffen das Elektrofahrzeug innerhalb eines Jahres, ab Erhalt des Bewilligungsbescheids, an.

  • Sie lassen das Elektrofahrzeug in Baden-Württemberg zu und verkehren mindestens drei Jahre damit überwiegend (mehr als 80 %) in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung in Höhe von bis zu 7.000 Euro bei gekauften Elektrofahrzeugen.

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt für erworbene Fahrzeuge in einer Summe nach Prüfung und Vorlage des Nachweises über die Zulassung und Inbetriebnahme der Fahrzeuge (Verwendungsnachweis).

Zuwendungen bewilligen wir nur für Maßnahmen, die Sie noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

Stufen wir die Zuwendung als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung als De-minimis-BeihilfeDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.. nach Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-VO).

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Pro Antrag kann die Förderung für maximal 10 Fahrzeuge beantragt werden.

Die Anträge können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der elektronischen Übermittlung des Antrags.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie auf folgender Internetseite: vm.baden-wuerttemberg.de

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Das Ministerium für Verkehr stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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