
Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand
Der Sollzins beträgt 0,00 % p. a.per annum
Zusätzlicher 3-%-Zuschuss bei energetischen Sanierungen oder Barrierefreiheit

Das können Sie finanzieren:
Energetische Sanierung zum KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbank der Bundesrepublik Deutschland-EffizienzhausGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben55, 70, 85, 100 oder 115
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Es handelt sich um aktuell oder bereits in der Vergangenheit landesseitig geförderte Mietwohnungen.
Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Abbau von Barrieren müssen Sie die Voraussetzungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programm 151/152) oder Altersgerecht Umbauen (Programm 159) erfüllen.
Sie haben mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen.
Das bieten wir Ihnen an:
Sie erhalten von uns ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.
Wir schreiben die Darlehenszinsen für 10 Jahre fest. Danach unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung.
Wir gewähren einen ergänzenden Zuschuss bei einer Sanierung zum Effizienzhaus, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Wert des 40-jährigen Vergleichzinssatzes: 0.00% (19.01.2021, 16:47 Uhr)
Wir bieten diese zinsgünstige Finanzierung in Kooperation mit der KfW Bankengruppe an. Gemeinsam finanzieren wir Investitionsmaßnahmen, die die Anforderungen der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Altersgerecht Umbauen (159) erfüllen.
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Sie können dieses Förderprogramm zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
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Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit unseren Förderprogrammen, den Förderprogrammen des Landes sowie den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen ausgeschlossen.