Achtung:

Aktuell gibt es im Förderprogramm Wohnungsbau BW eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.

I love Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

  • Sie planen mit Ihrer WEGWohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungsmaßnahmen.

  • Sie möchten ein Darlehen ab 0,00 % (effektiver Jahreszins) zur Finanzierung nutzen.

  • Sie erhalten zusätzlich einen 3-%-Tilgungszuschuss bei energetischen Sanierungen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Ecke eines modernen Gebäudes von außen

Kurz erklärt

Wir fördern Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn Sie Ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Wir fördern Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und die Vorgaben für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder Einzelmaßnahmen erfüllen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung

  • Max. 120.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal

  • Max. 50.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen

  • Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages

  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre

  • Laufzeit: 10 Jahre

  • Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Hohe Nachfrage

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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