Kurz erklärt
Wir fördern Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn Sie Ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.
Aktuell gibt es im Förderprogramm Wohnungsbau BW eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Sie planen mit Ihrer WEGWohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungsmaßnahmen.
Sie möchten ein Darlehen ab 0,00 % (effektiver Jahreszins) zur Finanzierung nutzen.
Sie erhalten zusätzlich einen 3-%-Tilgungszuschuss bei energetischen Sanierungen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Kurz erklärt
Wir fördern Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn Sie Ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.
Ihr Vorhaben
Wir fördern Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und die Vorgaben für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder Einzelmaßnahmen erfüllen.
Ihre Voraussetzungen
Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllen.
Unsere Leistungen
Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung
Max. 120.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal
Max. 50.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen
Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages
2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Laufzeit: 10 Jahre
Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre
Die L‑Bank informiert.
Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.
Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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