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Sie planen mit Ihrer WEGWohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungsmaßnahmen.
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Sie möchten ein Darlehen ab 1,00 % (effektiver Jahreszins) zur Finanzierung nutzen.
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Sie erhalten zusätzlich einen 3-%-Tilgungszuschuss bei energetischen Sanierungen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Kurz erklärt
Wir fördern Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn Sie Ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Wir fördern Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und die Vorgaben für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder Einzelmaßnahmen erfüllen.
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Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, die ganz oder in Teilen der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen .
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Wir fördern Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser.
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Voraussetzung für die Förderung ist, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung
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Max. 120.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal
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Max. 50.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen
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Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages
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2 tilgungsfreie Anlaufjahre
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Laufzeit: 10 Jahre
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Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf eine Zusage der Förderung.
Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im folgenden Haushaltsjahr aufgenommen werden. Dies erfolgt vorbehaltlich dessen, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW im Folgejahr bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!