Die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe leiden besonders an den Folgen der Corona-Pandemie. Sie erhalten deshalb im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate.
Die Antragsfrist ist zum 30.06.2021 abgelaufen.