UNTERNEHMEN
PRIVATPERSONEN
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
L-Bank Bildung

Darstellung

Technische Information

Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)

Die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen an Kinder bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration der Kinder und ihrer Familien. Den geförderten Kindern soll durch diese Maßnahmen die Integration in das deutsche Schul- und Bildungssystem sowie das Einüben sozialen Verhaltens ermöglicht beziehungsweise erleichtert werden. Die sonstigen Bemühungen um die sprachförderbedürftigen Kinder in der Schule sollen sinnvoll ergänzt werden.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat die bisherige Förderung umgestellt. Die bisherige vorschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe wurde in das neue Förderprogramm Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) integriert. Die außerschulische, außerunterrichtliche Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe bleibt als schulbegleitende HSL bestehen. Sie wird auf eine gruppenbezogene Pauschalförderung umgestellt.

Aufgrund der Umstellung des Förderprogramms gilt für das Schuljahr 2012/13 eine Übergangsregelung. Das Übergangs-Schuljahr 2012/13 ist in zwei Zeiträume aufgeteilt, für die separate Anträge gestellt werden müssen:

  1. August 2012 - Dezember 2012
  2. Januar 2013 - Juli 2013

Wichtiger Hinweis:

Das Kultusministerium hat folgende Ausnahmeregelungen zur HSL-Richtlinie vom 16.07.2012 getroffen:

Hinweis: Diese Regelung gilt zunächst für die Bewilligungszeiträume August bis Dezember 2012 und Januar bis Juli 2013.

Hinweis: Diese Regelung gilt nur für den Bewilligungszeitraum August bis Dezember 2012 und nicht für nachfolgende Bewilligungszeiträume.

Wer wird gefördert?

Die Angaben auf dieser Internetseite dienen nur der ersten Orientierung. Maßgeblich für die Förderfähigkeit und die Förderbedingungen sind ausschließlich die ausführliche Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie) vom 16.07.2012 und das danach veröffentlichte Trägerschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Diese können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Das Programm richtet sich an kommunale und freie Träger sowie andere geeignete natürliche und juristische Personen, wie zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und eingetragene Vereine, die Hausaufgaben-, Sprach-, und Lernhilfen für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler anbieten. In jedem Fall ist die Anlage „Bestätigung der Schule“ zu verwenden, die im Bereich „Downloads“ zur Verfügung steht.

Schließen

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe für Kinder mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund. Gefördert werden grundsätzlich Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie der Förderschulen.

Weitere Informationen finden Sie im Trägerschreiben und in den HSL-Richtlinien, welche am Ende der Seite zum Herunterladen bereitstehen.

Schließen

Wie wird gefördert?

Gruppenpauschale
Der Zuschuss des Kultusministeriums wird als Festbetrag für Fördergruppen gewährt. Eine Fördergruppe muss aus mindestens zwei förderberechtigten Kindern bestehen. Die Sprachfördermaßnahme soll jedem Kind die Teilnahme an 80 Förderstunden ermöglichen.

  • Für Fördergruppen mit zwei bis fünf förderberechtigten Kindern beträgt der Zuschuss maximal 800 Euro.
  • Für Fördergruppen mit  sechs bis acht förderberechtigten Kindern  beträgt der Zuschuss maximal 960 Euro.

Die Einteilung der förderberechtigten Kinder in Gruppen ist dabei so zu bemessen, dass bei der Förderung dem Grundsatz der sparsamen Verwendung von Fördermitteln Rechnung getragen wird. Hierzu ist unter „Downloads“ ein Dokument mit Beispielen zur Teilung der Gruppen zu finden. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.

Übergangsregelung
Für den Übergangszeitraum gelten folgende Angaben bezüglich Zeitstunden und Maximalzuwendung:

  • 01.08.2012 – 31.12.2012:
    Bei mindestens 33 durchgeführten Zeitstunden beträgt der maximale Zuschuss für Gruppen mit zwei bis fünf  Kindern 333 Euro und für Fördergruppen mit sechs bis acht Kindern 400 Euro.
  • 01.01.2013 – 31.07.2013:
    Bei mindestens 47 durchgeführten Zeitstunden beträgt der maximale Zuschuss für Gruppen mit zwei bis fünf  Kindern 467 Euro und für Fördergruppen mit sechs bis acht Kindern 560 Euro.

Schließen

Antragstellung

Die L-Bank ist vom Kultusministerium mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Der Antrag wird über die jeweilige Gemeindeverwaltung bei der L-Bank gestellt.

Die Antragsunterlagen sind unter „Downloads“ bereitgestellt. Ein Träger kann einen Antrag für mehrere Einrichtungen stellen. Für jede Fördergruppe ist dem Antrag eine eigene, vom Träger über alle seine Einrichtungen hinweg durchnummerierte Anlage „HSL-Gruppe“ beizufügen.

Schließen

Antragsfristen

Das Kultusministerium hat aufgrund der besonderen Umbruchsituation des Verfahrens der Bezuschussung von schulbegleitenden HSL-Maßnahmen die Ausschlussfrist 30. November 2012 für das 2. Halbjahr 2012 ausnahmsweise bis zum 31. Januar 2013 verlängert. Daher können auch noch Anträge, die bis zu diesem Termin bei der L-Bank eingehen, berücksichtigt werden.

Das Kultusministerium weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass für die zukünftigen Bewilligungszeiträume die in der HSL-Richtlinie festgelegte Ausschlussfrist verbindlich ist. Für den Bewilligungszeitraum Januar bis Juli 2013 gilt die Ausschlussfrist 28. Februar 2013 nach Nummer 7.1.2 der HSL-Richtlinie.

Für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.07.2013 müssen die Anträge bis spätestens 28.02.2013 eingereicht werden.

Die Antragstermine sind unbedingt einzuhalten. Anträge, die verspätet bei der L-Bank eingehen, werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).

Abweichend von Nummer 1.2 VV des Finanzministeriums zu § 44 LHO darf die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen worden sind. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.

Schließen

Weitere Informationen


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Hotline HSL

Telefon: 0721 150-3063
Fax: 0721 150-3896
E-Mail: hsl@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0721 150-3063

Weitere Kontaktdaten