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Technische Information

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.

Die Programmvariante „Bestandsimmobilien“ bietet die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW an. Die L-Bank verbilligt hierbei die attraktiven Zinsen aus dem KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“ zusätzlich.


Was wird von uns gefördert?

Gefördert wird der Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg.

Sie erhalten die Förderung nur für Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden:

Sie müssen die  Anlage von einem Fachunternehmen einbauen lassen. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Eigenleistungen beim Einbau der Anlage.

Mehr Informationen

Die Anlagen müssen weitere technische Voraussetzungen erfüllen. Nähere Angaben finden Sie in der Richtlinie, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Ihr Handwerker muss nach Einbau der Anlage einen hydraulischen Abgleich vornehmen.   

Die L-Bank fördert alle Kosten für die Anlage selbst und für alle Maßnahmen, die unmittelbar damit zusammenhängen.

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Wer wird von uns gefördert?

Gefördert werden Personen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen. Sie müssen mindestens eine der Wohnungen selbst nutzen. 


Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?

Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinsen.

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Mögliche Bruttodarlehensbeträge
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Minimaler Bruttodarlehensbetrag: 5.000 EUR
  • Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 50.000 EUR pro Wohneinheit
Laufzeit
  • 10 Jahre  mit 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
  • 20 Jahre mit 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Auszahlung 
  • Neubauten: 100 %
  • Bestandsimmobillien: 96 %
Zinsverbilligung und Sollzinsbindung 

Der Sollzinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich. Das Land Baden-Württemberg verbilligt in dieser Zeit die Darlehen zusätzlich. Bei der 20-jährigen Laufzeitvariante macht Ihnen die L-Bank danach ein neues Angebot. Oder Sie können das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Zusätzliche Kosten fallen für Sie bei der Rückzahlung nicht an.

Zinsfestlegung

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Förderdarlehen am Tag ihrer Zusage fest. Entscheidend ist das aktuelle Zinsniveau am Tag der Zusage, außer wenn die Sollzinsen inzwischen gestiegen sind. Dann erhalten Sie das Darlehen zu dem niedrigeren Sollzinssatz, der an dem Tag gültig war, an dem Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Bereitstellungsprovision
  • Keine Bereitstellungsprovision
Zinstermine
  • Vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
Tilgung
  • Keine Tilgung während des tilgungsfreien Anlaufjahres 
  • Danach tilgen Sie das Darlehen in gleichbleibenden Annuitäten. Das heißt, Ihre vierteljährliche Belastung aus Zins- und Tilgungszahlung bleibt dann immer gleich.
  • Sondertilgungen sind jederzeit, auch während der Sollzinsbindungsfrist, möglich.
Sicherheiten
  • Sie vereinbaren die Besicherung des Darlehens mit Ihrer Hausbank.

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Wie hoch sind die aktuellen Sollzinssätze?

Eine Übersicht mit den aktuellen Konditionen können Sie am Ende der Seite herunterladen. 

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Sollzinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Sollzinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.


Mit welchen Fördermitteln können Sie Wohnen mit Zukunft kombinieren?

Sie können für Ihr Vorhaben, das heißt für die Heizungsanlage, weitere Fördermittel von Bund und Land einsetzen. Wenn Sie noch andere Maßnahmen durchführen (zum Beispiel Wärmedämmung), können Sie dafür ebenfalls zusätzliche Mittel aus den entsprechenden Förderprogrammen bekommen. 

Mehr Informationen

Zuschüsse für die Heizungsanlage werden allerdings von den förderfähigen Kosten abgezogen. Damit verringert sich der Bruttodarlehensbetrag, den Sie im Programm Wohnen mit Zukunft erhalten können. 

Kombination mit anderen Programmen der L-Bank 

Die Kombination mit der Landeswohnraumförderung und mit dem Programm Wohnen mit Kind ist möglich.

Kombination mit anderen Programmen der KfW

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So stellen Sie den Förderantrag.

Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Stimmt die L-Bank der Förderung zu, zahlt die Hausbank das Förderdarlehen auch an Sie aus.

Antragsunterlagen:

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung, bevor Sie Aufträge vergeben oder Kaufverträge unterschreiben. Sonst können Sie vielleicht keine Förderung für diese Kosten bekommen.

Mehr Informationen

So stellen Sie Ihren Förderantrag rechtzeitig. 

Wenn Ihre Planung so weit fortgeschritten ist, dass Sie schon Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und zu Ihrem Kapitalbedarf machen können, sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Sprechen Sie zu diesem Zeitpunkt auch schon an, dass Sie zur Finanzierung Förderkredite einsetzen wollen. Die Hausbank erstellt eine Aktennotiz über dieses Gespräch. 

Die Hausbank muss innerhalb von drei Monaten nach dem dokumentierten Gespräch den Antrag bei der L-Bank einreichen.

Nach diesem Gespräch können Sie auch mit Ihrem Vorhaben beginnen. Konkret heißt dies: Sie können den Auftrag an das Fachunternehmen vergeben.

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Information

Ansprechpartner:

Expertenteam Eigentumsförderung

Telefon: 0800 150-3030*
Fax: 0721 150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

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