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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Gründungsfinanzierung

Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten über ihre Hausbank langfristige Förderdarlehen zu günstigen Konditionen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in Baden-Württemberg finanzieren.

Die L-Bank bietet die Darlehen der Gründungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Gründerkredit-universell. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.

Die Gründungsfinanzierung ist seit 01.04.2011 das Nachfolgeprogramm zum Schwerpunkt GuW-Gründung und Festigung des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW).


Wer wird gefördert?

Mehr Informationen

Die L-Bank fördert Existenzgründer und junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Existenzgründer

Als Existenzgründer gelten Personen, die sich selbstständig machen. Die Person muss aktiv an der Unternehmensführung beteiligt sein, zum Beispiel als geschäftsführender Gesellschafter.

Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnsitz spielen keine Rolle.

Unternehmen

Unternehmensalter und Unternehmensgröße entscheiden, ob ein Unternehmen gefördert werden kann.

  • Unternehmensalter (jung)

Maximal 3 Jahre darf die Gründung, Übernahme oder Beteiligung zurückliegen.

  • Unternehmensgröße (kleine und mittlere Unternehmen)

Das Unternehmen muss zwei Größenkriterien gleichzeitig erfüllen.


Kriterium
Obergrenzen
1.
Beschäftigte
< 250 Personen
2. Umsatz
oder
Bilanzsumme
≤ 50 Mio. EUR
oder
≤ 43 Mio. EUR

Verflechtungen mit anderen Unternehmen sind relevant, wenn Beteiligungen ab 25 % bestehen.

Die Definition der Unternehmensgröße folgt der Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium). Nähere Informationen zu dieser Definition finden Sie in dem Merkblatt KMU-Infoblatt (PDF-Download am Ende der Seite) oder auf einer eigenen Internetseite.

Besitzverhältnisse

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Unternehmenssitz

Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle. Auch ausländische Investoren können gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen in Baden-Württemberg investiert.

Hinweis:

Unternehmen, die älter alss 3 Jahre sind, können in dem Programm Wachstumsfinanzierung gefördert  werden.

Antragsteller

Anträge stellen können:

  • der Gründer oder Unternehmer als natürliche Person im juristischen Sinne
  • das Unternehmen

Entsprechend ist auch die Person oder das Unternehmen Kreditnehmer.

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Was wird gefördert?

Die L-Bank finanziert in Baden-Württemberg

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Die L-Bank fördert Existenzgründungen und Investitionsvorhaben junger Unternehmen (sogenannte Festigungen).

Förderfähige Vorhaben

Als Existenzgründung gelten:

  • Gründung eines neuen Unternehmens
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Tätige Beteiligung an einem Unternehmen

Wichtig ist, dass sich der Gründer/Nachfolger mit dem Unternehmen selbstständig macht, und dass das Unternehmen in absehbarer Zeit zu seiner Haupterwerbsquelle wird.

Investitionsvorhaben junger Unternehmen sind beispielsweise:

  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Förderfähige Kosten

  • Kosten für Investitionsmaßnahmen
  • Warenlager & Betriebsmittel
  • Übernahmenpreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

Investitionsort

Existenzgründer müssen ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen oder übernehmen.

Junge Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen haben.

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Wie wird gefördert?

Die Gründer und jungen Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Sollzinssätzen. Darlehen der Gründungsfinanzierung sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU vergeben. Kosten für Betriebsmittel und Warenlager werden auf Basis der De-Minimis-Verordnung der EU gefördert.

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Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

minimaler Bruttodarlehensbetrag

  • 5.000 Euro

Bruttodarlehenshöchstbetrag

  • in der Regel 10 Mio. Euro

Laufzeitvarianten

Laufzeit (in Jahren)
tilgungsfreie Anlaufjahre
Sollzinsbindung (in Jahren)
5
1
5
8
1 oder 2
8
10
1 oder 2
10
15
1 oder 2
10
20
1, 2 oder 3
10

Betriebsmittelbedarf und Warenlager werden nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante gefördert.

Auszahlungssatz

  • 100 %

Zinsverbilligung

Das Land verbilligt alle Darlehen der Gründungsfinanzierung zusätzlich. Diese Zinsverbilligung gilt für die gesamte Laufzeit, außer bei 15- und 20-jährigen Darlehen. Hier gilt sie nur für die ersten 10 Jahre.

Sollzinsbindung

  • Die L-Bank schreibt den Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
  • Ausnahme: Bei 15- und 20-jähriger Laufzeit endet die Sollzinsbindungsfrist nach 10 Jahren.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen der Gründungsfinanzierung nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen ist.

Zinszahlung

  • monatlich

Tilgung

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre, monatlich in gleich hohen Raten

Sicherheiten

Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.

Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie zum Beispiel bei der Bürgschaftsbank eine spezielle Bürgschaft Gründungsfinanzierung 50 beantragen.

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Konditionen

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Für die Darlehen der Gründungsfinanzierung gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen finden Sie auf einer eigenen Internetseite.


Kombinationsmöglichkeiten

Das Darlehensprogramm Gründungsfinanzierung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Es sind jedoch Einschränkungen aufgrund des EU-Beihilferechts zu beachten.

Recht häufig ist eine Kombination mit dem ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank.

ERP-Kapital für Gründung


Antragstellung

Gründer und junge Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.

Mehr Informationen

Antragsformulare

Bitte verwenden Sie für Anträge in der Gründungsfinanzierung nur das Antragsformular der KfW.

Die L-Bank bietet eine eigene Version des KfW-Antragsformulars an. Wir haben einige Angaben, die nur die Wachstumsfinanzierung betreffen und daher nicht im KfW-Originalantrag enthalten sind, in das Formular integriert. Außerdem steht Ihnen die L-Bank-Version  als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung.

Für einen vollständigen  Antrag benötigen Sie folgende drei KfW-Formulare:

  • Antragsformular (L-Bank-Version des KfW-Antrags)
  • Statistisches Beiblitt Investitionen allgemein
  • De-Minimis-Erklärung, falls Warenlager und/oder Betriebsmittel finanziert wird

Weitere Angaben der KfW Mittelstandsbank sind für Anträge der Gründungsfinanzierung nicht relevant.

Was Sie beim Ausfüllen besonderes beachten müssen, wenn Sie speziell die Gründungsfinanzierung beantragen, finden Sie auf einer eigenen Internetseite zusammengestellt.

Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 % benötigen Sie außerdem:

  • Berechnungsbogen des KMU-Infoblatts

Vordrucke

Das Antragsformullar und die Anlagen der KfW-Mittelstandsbank erhalten Sie in zwei Formaten:

  • Papierform

Die Originalvordrucke können Sie bei der L-Bank bestellen.

Telefon: 0711 122-2636

Fax:      0711 122-2674

E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

  • Online-Formulare

Online-Formulare können direkt am PC über Eingabemasken ausgefüllt, abgespeichert, wieder aufgerufen und ausgedruckt werden. Der Antrag muss dann ausgedruckt über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden. Online-Formulare der KfW Mittelstandsbank

  • PDF-Datei

Die L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken. Leider können Sie ihre Einträge nicht abspeichern. Bitte verwenden Sie diese Version ausschließlich für Anträge der Gründungsfinanzierung, nicht für Programme der KfW.

Antragsfrist

Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Sonst können Sie für diese Kosten kein Darlehen der Gründungsfinanzierung erhalten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank unterschreiben. Danach können Sie zum Beispiel Kaufverträge abschließen oder Aufträge vergeben.

Andere Fristen gibt es nicht. Sie können das ganze Jahr über Anträge stellen.

Antragsweg

  • Gründungsfinanzierung

Richten Sie bitte alle Anträge auf Gründungsfinanzierung ausschließlich an die L-Bank. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank, die ihn dann an die L-Bank weiterleitet.

  • Gründungsfinanzierung mit 50%iger Bürgschaft (Gründungsfinanzierung 50)

Wenn Sie zusammen mit dem Darlehen der Gründungsfinanzierung eine Bürgschaft Gründungsfinanzierung 50 der Bürgschaftsbank beantragen, gilt derselbe Antragsweg: über die Hausbank an die L-Bank. Weitere Informationen zur Antragstellung der Gründungsfinanzierung 50, finden Sie auf einer eigenen Internetseite.

  • Darlehen der Gründungsfinanzierung mit einem Förderkreditder KfW Mittelstandsbank

Wollen Sie gleichzeitig Programme der KfW Mittelstandsbank beantragen, stellen Sie bitte zwei Anträge bei Ihrer Hausbank. In solchen Fällen übernimmt teilweise auch das Zentralinstitut im Rahmen der elektronischen Antragstellung die Aufsplittung eines Antrags. Ihre Hausbank berücksichtigt das bei der Antragstellung.

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Finanzierungsbeispiele

Unsere Finanzierungsbeispiele erklären Ihnen ausführlich, wie Sie mit den Darlehen der Gründungsfinanzierung Ihr Vorhaben optimal finanzieren können. Die Beispiele decken typische Finanzierungsanlässe und -probleme ab:


Downloads - Konditionen und Merkblätter

Information

Downloads - Antragsunterlagen

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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0711 122-2345

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