Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus in der Programmvariante KDM - junge KMU
Wir verbilligen die Zinssätze für junge, kleine und mittlere Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen und größere Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Leistung für kleine und mittlere Unternehmen: Tilgungszuschuss der L-Bank
Den Tilgungszuschuss erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Gebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) oder im Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN-Gebäude) gefördert werden.
Wir berechnen den Tilgungszuschuss in % der anerkannten Kosten der BEG- oder KFN-Förderung. Sie beträgt derzeit (01.01.2025):
- Neubau KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40: 1,0 %
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Neubau KFN-Gebäude: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 40: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 55: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 70: 1,0 %
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Sanierung Einzelmaßnahmen: 1,0 %
Nach Abschluss Ihres Vorhabens lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir den Tilgungszuschuss fest und schreiben ihn dem Darlehenskonto gut.
Bei einer KFN-Förderung reichen Sie uns die Bestätigung nach Durchführung für diese Förderung ein. Wir setzen dann den Tilgungszuschuss auf Basis dieser Angaben fest.
Für Vorhaben, die schon mit einem ELR-Zuschuss gefördert werden, entfällt der Tilgungszuschuss.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für das Kombi-Darlehen Mittelstand bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes an. Die konkreten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem Programmmerkblattund den dort genannten weiteren maßgeblichen Programmbestimmungen.