Gefördert mit der Wachstumsfinanzierung:
Der 2. Preisträger beim Landespreis für junge Unternehmen, das Ambulante Therapiezentrum Hämatologie/Onkologie Offenburg
Unternehmensporträt Ambulantes Therapiezentrum Hämatologie/Onkologie OffenburgEtablierte kleine und mittlere Unternehmen erhalten Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in Baden-Württemberg finanzieren.
Zum 08.06.2018 hat die L-Bank weitere Vereinfachungen für Unternehmen und Hausbanken eingeführt.
Neue Mitteleinsatzfrist: 12 Monate
Ab sofort gilt für Neuzusagen und für alle bestehenden Darlehensverträge in der Wachstumsfinanzierung: Das Unternehmen hat 12 Monate Zeit, abgerufene Darlehensbeträge für das geförderte Vorhaben einzusetzen. Damit können die Unternehmen, insbesondere bei Bauvorhaben, flexibler auf etwaige Verzögerungen bei der Realisierung ihrer Projekte reagieren. Bisher war die Mitteleinsatzfrist nur 3 Monate.
Einfachere Mittelverwendungskontrolle bei den Hausbanken
Zusätzlich hat die L-Bank die Mittelverwendungskontrolle durch die Hausbanken weiter vereinfacht. So gibt es zum Beispiel nur noch ein einheitliches Formular für den sogenannten Verwendungsnachweis für alle Programme. Das Formular enthält auch eine Anlage Änderungsmeldung mit vorstrukturierten Antworten für die häufigsten Abweichungen, die im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle festgestellt werden. Das Formular wird seit 16.07.2018 mit den Darlehenszusagen verschickt oder steht unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Weitere Informationen zur neuen Verwendungsnachweisprüfung finden unsere Finanzierungspartner im Expertenportal in der Rubrik Förderwissen & Rechner unter dem Stichwort Mittelverwendungskontrolle . Falls Sie noch keine Zugriffsberechtigung für das Expertenportal haben, lassen Sie sich unter diesem Link einfach und schnell registrieren.
Die L-Bank fördert alle typischen Investitionsvorhaben im Mittelstand.
Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen, auch im Ausland, haben.
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Zinssätzen.
Laufzeit (in Jahren) |
tilgungsfreie Anlaufjahre |
Sollzinsbindung (in Jahren) |
---|---|---|
5 |
0 oder 1 |
5 |
8 |
0, 1 oder 2 |
8 |
10 |
0, 1 oder 2 |
10 |
15 |
0, 1 oder 2 |
10 |
20 |
0, 1, 2 oder 3 |
10 |
Bei der ausschließlichen Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre, bei Warenlagern bis zu 10 Jahre.
Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.
Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die
Bürgschaftsbank
oder die
L-Bank
möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. Euro zuständig.
Für die Wachstumsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank eine standardisierte
Kombi-Bürgschaft 50
an. Die Bürgschaftsprovision der Kombi-Bürgschaft 50 ist fix und richtet sich nach der RGZS-Preisklasse des Darlehens. Außerdem ist die Bearbeitung der Förderanträge für Darlehen und Bürgschaft aufeinander abgestimmt. Neu ab 01.02.2018: Die L-Bank, Bereich Unternehmensfinanzierung bietet für Darlehensbeträge über 2,5 Mio. Euro ebenfalls Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die Wachstumsfinanzierung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln, die aus dem Landeshaushalt stammen, ist für die gleichen förderfähigen Kosten ausgeschlossen. Außerdem müssen die Einschränkungen des EU-Beihilferechts beachtet werden (siehe Merkblatt).
Darlehen der Wachstumsfinanzierung können Beihilfen im Sinne der EU darstellen. Ob ein Förderdarlehen aktuell eine Beihilfe ist, können Sie mit dem EU-Beihilfewertrechner der L-Bank feststellen. Wird dort ein positiver Beihilfewert ausgewiesen, enthält das Darlehen eine Beihilfe und muss die jeweiligen beihilferechtlichen Anforderungen der EU erfüllen.
Darlehen mit einem positiven Beihilfewert werden seit 01.01.2015 entweder als KMU-Beihilfe gemäß Artikel 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU (VO(EU) Nr. 651/2014) oder auf Basis der De-minimis-Verordnung (VO(EU) Nr. 1407/2013) vergeben. Welche Investitionsvorhaben und Kosten auf welcher beihilferechtlichen Grundlage gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Ziffer 6 des Programmmerkblatts.
Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
Bitte verwenden Sie für Anträge in der Wachstumsfinanzierung nur das Antragsformular der KfW in der L-Bank-Version. Bitte verwenden Sie diese Version ausschließlich für Anträge in der Wachstumsfinanzierung bei der L-Bank, nicht für Programme der KfW.
Die Antragsformulare sind bei vielen Hausbanken in deren IT-System elektronisch hinterlegt. Oder die Hausbanken haben die Vordrucke vorrätig. Sie können das Formular auch hier als PDF-Datei herunterladen, am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.
Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie folgende Formulare:
Weitere Anlagen des KfW-Antrags sind für Anträge der Wachstumsfinanzierung nicht relevant.
Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 % benötigen Sie außerdem:
Die DSGVO sieht vor, dass die Kunden schon bei der Datenerfassung über die weitere Verarbeitung der Daten informiert werden. Die Hausbank übergibt den Antragstellern die notwendigen Datenschutzhinweise, wenn sie zusammen mit ihnen den Förderantrag ausfüllt. Unternehmen und Hausbank bestätigen dies auf dem Antragsformular. Folgende Datenschutzhinweise sind für die Wachstumsfinanzierung derzeit relevant:
Das Unternehmen muss den Förderantrag auf dem Formular der L-Bank vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank stellen und unterschreiben. Erst danach kann das Unternehmen Aufträge vergeben und Verträge abschließen.
Andere Fristen gibt es nicht. Sie können das ganze Jahr über Anträge stellen.
Unternehmen und Hausbank können zunächst auch ein verkürztes Antragsformular, den Beihilfeantrag für das Fördergeschäft (Vordruck 9087), vollständig ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Auch dies gilt als Antragstellung im Sinne des EU-Beihilferechts, so dass das Unternehmen danach mit dem Vorhaben beginnen kann. Der Beihilfeantrag verbleibt bei der Hausbank.
Für die Darlehen der Wachstumsfinanzierung gilt das flexibilisierte risikogerechte Zinssystem .
Konditionenänderung zum 01.01.2017:
Die L-Bank verbilligt die Zinssätze der Wachstumsfinanzierung wieder zusätzlich gegenüber den Zinssätzen des KfW-Unternehmerkredits KMU-Variante (soweit bei den aktuell niedrigen Zinsen überhaupt möglich)
Datum: 11.02.2019
Konditionen-Gesamtübersicht für die Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler| Enthalten sind die aktuellen Zinssätze und gegebenenfalls die aktuellen Tilgungszuschüsse für folgende Programme: ELR-Kombi-Darlehen, Gründungsfinanzierung, Investitionsfinanzierung, Liquiditätskredit, Ressourceneffizienzfinanzierung, Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz, Startfinanzierung 80, Tourismusfinanzierung, Wachstumsfinanzierung, Weiterbildungsfinanzierung 4.0, Digitalisierungsprämie
Datum: 25.05.2018
L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars. Kann nur bei der L-Bank eingereicht werden und darf nur für die folgenden Programme verwendet werden: Gründungsfinanzierung | Wachstumsfinanzierung | Wohnen mit Kind | Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
Datum: 01.07.2015
Beihilfeantrag für das Fördergeschäft, Vordruck Nr. 9087 Der Beihilfeantrag kann für eine frist- und formgerechte Antragstellung vor dem eigentlichen L-Bank-Förderantrag genutzt werden. Der Vordruck verbleibt bei der Hausbank. Einsetzbar für die Programme: Gründungsfinanzierung | Wachstumsfinanzierung | Ressourceneffizienzfinanzierung | Liquiditätskredit | Innovationsfinanzierung 4.0 | Startfinanzierung 80 | Tourismusfinanzierung | ELR-Kombi-Darlehen | Ressourceneffizienzfinanzierung-ELR-Kombi | Landwirtschaft | Agrar-und Ernährungswirtschaft | Neue Energien
Datum: 25.05.2018
Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung der L-Bank | Die Hausbank stellt ihren Kunden diese Datenschutzhinweise bei Antragstellung zur Verfügung. Bei Zuschüssen muss der Antragsteller die Informationen selbst herunterladen. | Der Antragsteller bestätigt auf dem Antragsformular, dass er die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat | zu verwenden für alle Darlehensprogramme im Hausbankenverfahren und für Zuschüsse im ELR-Programm und in der Busförderung | Vordruck 1420
Datum: 25.05.2018
Ergänzung zum Antrag | Auf diesem Formular kann der Antragsteller eine ab dem 25.05.2018 gültige Erklärung zum Datenschutz abgeben, wenn für den Förderantrag noch eine alte Formularversion (Version vor 05/2018) verwendet wurde. | Bei ELR-Zuschüssen ist dieses Formular in diesen Fällen zwingend zu verwenden. Bei Darlehen kann die Hausbank eine vergleichbare Erklärung des Antragstellers auch mit eigenen Unterlagen dokumentieren. | Einsetzbar als Ergänzung zu folgenden Antragsformularen: Kreditantrag Landesprogramm + ELR (Vordruck 9078), L-Bank-Version des KfW-Antrags, Antrag Ländlicher Raum (Vordruck 9069) und Antrag Investitionsfinanzierung (Vordruck 9082) | Vordruck 9078-7
Download starten (PDF, 94KB) Starten des Dowloads von Dokument Kenntnisnahme von DatenschutzinformationenDatum: 01.02.2018
De-minimis-Erklärung (L-Bank-Vordruck Nr. 1332) | Auch als Formularassistent verfügbar | Sie ist in folgenden Programmen mit dem Förderantrag einzureichen: (1) Für bestimmte Vorhabens- oder Kostenarten in der (1a) Gründungsfinanzierung, (1b) Wachstumsfinanzierung, (1c) Ressourceneffizienzfinanzierung, (1d) Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz (2) Startfinanzierung 80 (3) Investitionsfinanzierung (4) Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel (5) Bürgschaftsprogramm: Finanzierung von Vereinsstätten (6) Weiterbildungsfinanzierung 4.0 (7) für ELR-Zuschüsse für private wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Vermietung sowie bei EU-Kofinanzierung LEADER (8) Neue Energien (9) Digitalisierungsprämie (10) MikroCrowd
Datum: 16.07.2018
Merkblatt (Vordruck Nr. 8609)
Datum: 01.07.2017
Unternehmen, die die De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen, erfahren hier, wie sie die notwendigen Angaben berechnen. (Vordruck Nr. 8599)
Datum: 16.07.2018
Verwendungsnachweisformular | von der Hausbank auszufüllen zur Dokumentation der Mittelverwendungskontolle | Anlage Änderungsmeldung optional zur Mitteilung von subventionsrelevanten Abweichungen zwischen Darlehenszusage und Vorhabensdurchführung | gültig für die Programme Digitalisierungsprämie, Gründungsfinanzierung, Liquiditätskredit, Ressourceneffizienzfinanzierung A + B, Startfinanzierung 80, Tourismusfinanzierung, Wachstumsfinanzierung
Download starten (PDF, 199KB) Starten des Dowloads von Dokument Verwendungsnachweis für Darlehen der gewerblichen WirtschaftsförderungDie L-Bank kann die Darlehen der Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank anbieten. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit – KMU-Variante . Die Programmbestimmungen der Wachstumsfinanzierung entsprechen im Wesentlichen dem KfW-Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze des KfW-Programms zusätzlich, sofern das aktuell niedrige Zinsniveau dies zulässt. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.
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