Achtung:

Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

0
Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

  • Sie gründen ein Unternehmen.

  • Oder: Sie sind schon seit Längerem mit Ihrem Unternehmen am Markt tätig.

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Kurz erklärt

Mit unseren zinsverbilligten GuW-Darlehen unterstützen wir Ihr kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren. Für Ihr neu gegründetes oder junges Unternehmen erhalten Sie einen Zinsbonus. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen wie Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige BeteiligungMögliche Form der Existenzgründung, die durch die aktive Mitunternehmerschaft charakterisiert wird. Aktiv heißt: die Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion nach außen.

  • Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen

  • Standortverlagerung

  • Erwerb von Unternehmen

  • Betriebsmittelbedarf, z. B. auch für Weiterbildungsmaßnahmen

  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

  • Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien. Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt. Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen VorfälligkeitsentschädigungAusgleich des finanziellen Schadens einer Bank, der durch vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist (Sondertilgung) ausgelöst wird.

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht unter Dokumente und Formulare

Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus

Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst zwei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 02.05.2023):

  • Stufe 1:
    Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 15 Basispunkten)
  • Stufe 2:
    Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 15 Basispunkten gegenüber Stufe 1)

Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Kreditantrag „Nachhaltigkeitsbonus“. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.

Unser Expertennetzwerk

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei. Mehr Informationen finden Sie unten bei den Häufigen Fragen auf dieser Internetseite.

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen und junge Unternehmen: Zinsbonus

Wir verbilligen die Zinssätze für Existenzgründungen und für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzlich können Sie noch die Zinsverbilligung aus dem Nachhaltigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Kriterien erfüllen.

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Als Jungmeister und Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen: die Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.05.2023) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeistern und Jungmeisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können alle eine Meistergründungsprämie für sich beantragen.

Sie können für ein Darlehen mit Meistergründungsprämie auch noch den Nachhaltigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Kriterien erfüllen.

Zusätzliche Förderung: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten Kombi-Bürgschaften 50 für die GuW-Darlehen an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Wir bieten die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wir refinanzieren die GuW-BWGründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg-Darlehen aus dem KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich: Wir gewähren eine zusätzliche Zinsverbilligung für bestimmte Unternehmen und/oder zusätzliche Tilgungszuschüsse für bestimmte Vorhaben.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg stellt die Mittel für die Meistergründungsprämie zur Verfügung – finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: