Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen kommen. Für das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden für das aktuelle Haushaltsjahr begrenzte Subventionsmittel zur Verfügung gestellt. Wir prüfen vorliegende Anträge und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage vor. Eine Zusage erfolgt nach Zuweisung der notwendigen Subventionsmittel.

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Herz neben einem Mehrparteienhaus

Bauen und Wohnen

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)

  • Sie sind eine Privatperson und planen, eine Genossenschaftswohnung anzumieten.

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie mit zinsverbilligten G15-Darlehen oder Zuschüssen, wenn Sie Mitglied einer Wohnungs­genossenschaft werden und so das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung erwerben möchten. Das Darlehen vergeben wir direkt an Sie.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Sie zeichnen Genossenschaftsanteile, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zu erwerben.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind eine Privatperson und möchten Anteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben.

  • Sie überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht und können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen auf Dauer tragen.

  • Sie haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.

  • Der geplante Wohnraum entspricht den Angemessenheitskriterien für eine bedarfsgerechte Familienunterbringung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: 1.000 bis 50.000 €

  • Sollzinsbindung und -verbilligung: 15 Jahre

  • Sollzinssatz: 1,00 %

  • Tilgung: 2,25 % p. a.per annummit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

  • Anstelle des zinsverbilligten Darlehens können Sie einen Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts wählen.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Vorvertragliche Informationen

Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

  • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
  • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
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Weitere Förderprogramme

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