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Ab sofort steht Ihnen unser Förderportal unter https://portal.l-bank.de zur Verfügung. Im Förderportal können Sie sich über ausgewählte Zuschuss-Programme der L-Bank informieren. Treten Sie mit uns in Kontakt und stellen Sie uns Ihre Fragen. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur ein paar Minuten. Aktuell ist der mobile Zugriff leider noch nicht möglich, wir arbeiten an einer schnellen Umsetzung.

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Zwei Personen bei handwerklichen Gartenarbeiten

Bauen und Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

  • Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend.

  • Sie möchten neuen Wohnraum (im historischen Stadtkern) schaffen.

  • Sie möchten Baulücken schließen.

  • Sie möchten das Wohnumfeld verbessern.

  • Sie könnten dafür einen Zuschuss erhalten.

  • Sie können den Antrag auf Förderung bei Ihrer Gemeinde stellen.

  • Wir prüfen Verwendungsnachweise und zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.

  • Wir wurden vom Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Zum Förderportal

Kurz erklärt

Baden-Württemberg unterstützt mit dem ELR Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Die Gemeinden sollen als Standorte zum Leben, Wohnen und Arbeiten attraktiver werden. Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen.

Sprechen Sie uns an

ELR-Finanzhilfen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, d. h. Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf oder Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen zur Eigennutzung oder Vermietung

  • Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Neubauten von Wohngebäuden zur Eigennutzung

  • Wohnumfeldverbesserung einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend.

  • Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

  • Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Zuwendungsempfänger erhalten eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

  • Die Projektförderung erfolgt im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.

  • Finanziert werden ausschließlich Investitionskosten.

  • Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln, je nach Projektart, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

    In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 40 % (Regelfördersatz). Maximal möglich sind 50 % der Investitionssumme.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Sie reichen den Förderantrag bei Ihrer Gemeinde ein.

Die Regierungspräsidien haben im Internet alle Formulare für die Antragstellung zum Herunterladen zusammengestellt.

Informationen zum Antragsschluss für die Projekte finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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