1. Antragstellung
Sie reichen den Antrag bei Ihrer Gemeinde ein.
Die Projekte im ELR-Programm werden dezentral auf Gemeindeebene geplant und realisiert. Die Gemeinde erstellt ein Entwicklungskonzept, fasst die Anträge der einzelnen Investoren zusammen und reicht diesen Sammelantrag beim Landratsamt ein. Dieses stimmt zusammen mit einem Koordinierungsausschuss die Maßnahmen der Gemeinden aufeinander ab. Das Regierungspräsidium stuft die Vorhaben nach ihrer Dringlichkeit ein und erstellt einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet, welche Gemeinden in das Programm aufgenommen werden und wie viel Fördermittel für die einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Das Regierungspräsidium bewilligt die Zuwendungen für die Kommunen und Privatpersonen.
2. Bewilligung
Das Regierungspräsidium erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Das Ministerium entscheidet und plant das Vorhaben in das jeweilige Jahresprogramm ein. Auf Basis dieses Programms erteilt das Regierungspräsidium den Zuwendungsbescheid.
3. Auszahlung
Sie beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse bei uns. Wir zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.
4. Verwendungsnachweis
Sie reichen den Verwendungsnachweis bei uns zur Prüfung ein.
Wir zahlen die Fördergelder für Privatpersonen als Zuschuss aus und prüfen nach Abschluss des Vorhabens, ob die Gelder zweckentsprechend einsetzt wurden.