Kurz erklärt
Als Existenzgründerinnen und -gründer sowie junges Unternehmen erhalten Sie für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80‑prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
Zum 01.03.2023 haben wir den maximal möglichen Darlehensbetrag von 125.000 € auf 150.000 € pro Unternehmer erhöht. Im Team sind maximal 600.000 € möglich. Außerdem können Sie nun auch größere Vorhaben bis 250.000 € pro Unternehmer finanzieren.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen
Sie machen sich gerade selbstständig oder führen ein junges Unternehmen.
Sie arbeiten freiberuflich oder gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.
Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Für eine Kreditfinanzierung reichen Ihre Sicherheiten nicht aus.
Meistergründungsprämie für Existenzgründungen im Handwerk
Kurz erklärt
Als Existenzgründerinnen und -gründer sowie junges Unternehmen erhalten Sie für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80‑prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
Ihr Vorhaben
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Gründung eines neuen Unternehmens oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen
Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)
Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel
Maximaler Kapitalbedarf 250.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 1 Mio. € je Unternehmen
Größere Vorhaben über 250.000 € Kostenvolumen je Unternehmer
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Finanzierungen ohne Hausbank
Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
Ihre Voraussetzungen
Sie machen sich selbstständig.
Oder Ihr junges Unternehmen ist seit maximal 5 Jahren am Markt tätig.
Sie arbeiten freiberuflich.
Oder Sie gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 80‑prozentiger BürgschaftDurch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. durch die Bürgschaftsbank
Kredithöhe: maximal 150.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 600.000 € je Unternehmen
Kreditlaufzeit: 5, 8 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Bürgschaft: Es fallen einmalig Bearbeitungsgebühren und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Als Jungmeisterin oder Jungmeister erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.03.2022) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeisterinnen und Jungmeistern ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können Sie alle eine Meistergründungsprämie beantragen.
Die L‑Bank informiert.
Für den Antrag benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung Ihrer Handwerkskammer, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen:
Füllen Sie bitte das Formular Anlage zum Antrag: Bestätigung der Handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie aus und lassen die Angaben von der Handwerkskammer bestätigen. Das Formular finden Sie bei den Downloads.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrer Hausbank vor, wenn Sie die Gründungsfinanzierung beantragen wollen. Geben Sie bitte in der Vorhabensbeschreibung auf dem Antragsformular an, dass Sie eine Meistergründungsprämie beantragen.
Die Hausbank leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Nachdem die Bürgschaftsbank und wir eine Förderzusage erteilt haben, schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen. In diesem Vertrag sind auch die Details zur Meistergründungsprämie geregelt.
Sie setzen Ihre Gründung um und rufen die Fördermittel ab. Sie weisen dann Ihrer Hausbank nach, dass Sie die Fördergelder wie geplant verwendet haben. Die Hausbank bestätigt das uns gegenüber. Danach können wir den Tilgungszuschuss festsetzen. Zum übernächsten Quartalsende schreiben wir automatisch den Tilgungszuschuss gut. Das Restkapital Ihres Darlehens reduziert sich um diesen Betrag. Die Restlaufzeit des Darlehens ist dann entsprechend kürzer.
Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.
Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
Die L‑Bank kooperiert.
Die Startfinanzierung 80 ist ein gemeinsames Produkt von uns und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Außerdem ist das Bundesförderinstitut KfW eingebunden.
Weitere Förderprogramme