Achtung:

Neu ab 01.10.2019: Sie können nun Darlehen bis 100.000 € beantragen. Bisher waren nur 50.000 € möglich. Und wir haben den Zeitraum, in dem Sie keine Bereitstellungszinsen bezahlen müssen, von 20 Wochen auf ein ganzes Jahr verlängert.

I love Bauen und Wohnen

Wohnen mit Kind

  • Sie kaufen oder bauen ein Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen als Ergänzung zu Ihrer Finanzierung.

Eltern und drei Kinder spielen auf dem Balkon

Kurz erklärt

Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Grundstück inklusive Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)

  • Erschließung (z. B. Anliegerbeiträge)

  • Baukosten (Erdaushub, Rohbau, Ausbau)

  • Baunebenkosten (Vermessung, Architektenleistungen, Baustatik, Genehmigungen)

  • Außenanlagen (z. B. Befestigung von Wegen, Vorplätze, Treppe, Garten, Garage, Zaun)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie nutzen die Immobilie für sich selbst bzw. für Ihren privaten Haushalt.

  • Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Ihre Immobilie befindet sich in Baden-Württemberg.

  • Als Familie verdienen Sie nicht mehr als 200.000 EUR im Jahr.

  • Als Alleinerziehende/r verdienen Sie nicht mehr als 100.000 € im Jahr.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 15.000 bis 100.000 €

  • Kreditlaufzeit: 25 Jahre | tilgungsfrei 1–3

  • Sollzinsbindung: 10 Jahre

  • BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.: 1 Jahr frei, danach 0,15 % pro Monat noch nicht ausgezahlte Beträge

  • SondertilgungVorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen.: nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.

  • Kooperation mit KfWKreditanstalt für Wiederaufbau: Günstige Konditionen des KfW-Wohneigentumsprogramms mit zusätzlicher Zinsverbilligung von unserer Seite

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Wohnen mit Kind

So fördern wir Sie zusätzlich.

  • Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

    Flexibler Baustein für die Immobilien­finanzierung

    Ausgelaufen

    Details

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Weitere Förderprogramme

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