Wir haben die Förderung in Förderprogramme eingebunden. Welche Programme bei Existenzgründungen besonders geeignet sind, haben wir unten für Sie zusammengestellt.
In allen Programmen fördern wir mit Darlehen, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen. Sie schließt auch den Darlehensvertrag mit Ihnen ab. Und sie zahlt das Darlehen an Sie aus.
Wir verbilligen unsere Darlehen zusätzlich im Zinssatz. Die Zinsverbilligung ist für Existenzgründungen besonders hoch. Außerdem fallen die ersten Monate keine Bereitstellungszinsen für Sie an. Und Sie können tilgungsfreie Jahre wählen. Das schont am Anfang die Liquidität. Ist das Darlehen ausgezahlt, haben Sie 12 Monate Zeit, die Mittel zu verwenden. Dies bietet zusätzlich Flexibilität.
Wenn Sie sich mit der Betriebsübernahme zum ersten Mal selbstständig machen, gelten Sie als Existenzgründer oder -gründerin. Sie profitieren damit von den günstigeren Konditionen für Existenzgründungen. Auch wenn Sie schon selbstständig sind, aber noch nicht länger als 5 Jahre, können Sie die Existenzgründungsförderung beantragen.