Achtung:

In der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus fördern wir ab dem 18.09.2023 weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 € und 15.000 €. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 € können ab dem 18.09.2023 weiterhin in der Darlehensvariante gefördert werden. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe. Die entsprechenden Fördersätze finden Sie im aktuell geltenden Konditionentableau bzw. im Merkblatt und auf den Webseiten.

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Drei Personen reden im Serverraum miteinander

Gründen und Investieren

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.

  • Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 3.000 € profitieren.

  • Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen oder Ihre Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 € liegt, können Sie auch die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus wählen.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

Die Digitalisierung ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützen wir mittelständische Unternehmen bei ihrem Digitalisierungsvorhaben.

Sprechen Sie uns an

Hotline Digitalisierungsprämie Plus: Zuschussvariante

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen

  • Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit

  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.

  • An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.

  • Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.

  • Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne des EUEuropäische Union-Beihilferechts.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.

  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 €.

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbständige noch besser ausgestaltet wird, da auch diese durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt sind. Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert so von einer sehr attraktiven Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der Zuschussvariante in Höhe von 1.500 EUR bis zu 3.000 EUR oder eines Tilgungszuschusses in der Darlehensvariante in Höhe von 600 EUR bis zu 4.000 EUR je Investitionsvorhaben.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Darlehensförderung als Alternative zur Zuschussvariante

Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen oder auch für größere Digitalisierungsvorhaben, kommt die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungs­zuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Für die Darlehensvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpersonen.

Informationen zu der Darlehensvariante finden Sie unter www.l-bank.de/digiplus-darlehen.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Formular "Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen" mit den dazu gehörenden Anlagen schriftlich bei der L‑Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe ein. Hierfür verwenden Sie bitte die im Downloadbereich bereitgestellten Formulare.

Die Anträge können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels bei der Bewilligungsstelle.

Papieranträge in der Version vor 09/2023, die bis zum 25.09.2023 bei uns eingegangen sind, bewilligen wir nach den alten Konditionen. Für alle Posteingänge nach diesem Datum gelten, unabhängig von der Version des verwendeten Antragsformulars, die neuen Förderbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L‑Bank erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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