Achtung
Ab dem 01.12.2025 führen wir eine eigene Online-Bestätigung zum Förderantrag (BzA) für die Energiefinanzierung ein. Sie geben die notwendigen Daten im neuen L-Bank-BzA-Center
Achtung
Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten.
Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen)
Kurz erklärt
Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.
Ihr Vorhaben
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)
Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung
Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte
Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen)
Technische Anlagen
Planung, Projektierung, Installation
Notwendige Infrastruktur wie Zuwegung und Netzanschluss
Beim Erwerb gebrauchter Anlagen: Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Grunderwerb
Betriebsfahrzeuge
Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen
Investitionen von Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften sowie von Kreditinstituten
Bioenergieanlagen, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht erfüllen (siehe Programmmerkblatt)
Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Oder Sie vertreten einen Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom aus erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch, zur Netzeinspeisung oder Direktvermarktung erzeugen, verteilen oder speichern.
Oder Sie möchten Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.
Oder Sie möchten als Stromkunde ihre Stromnachfrage flexibilisieren.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 25.000 bis 5 Mio. €, im Einzelfall auch über 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre | abweichende Laufzeiten möglich
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, bei 18- und 20-jähriger Kreditlaufzeit auch wahlweise kürzere Sollzinsbindung von 10 Jahren
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung für PV-Aufdach-Anlagen
Wir fördern PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen mit verbesserten Konditionen. Die Zinssätze sind aber nach wie vor beihilfefrei. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag als Verwendungszweck „PV-Anlage Aufdach/Fassade“ und/oder „Batteriespeicher PV-Anlage“ an.
Damit gibt es zwei Konditionenvarianten in der Energiefinanzierung. Wir weisen sie in unserer Konditionenübersicht getrennt aus.
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes
Die L‑Bank informiert.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Energiefinanzierung steuern wir die Zinskonditionen so, dass keine Beihilfe enthalten ist. So können Sie für Ihre Anlage auch eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz in Anspruch nehmen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz eines Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner
Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Antragsformular auch die sogenannte Bestätigung zum Förderantrag, kurz BzA. Die BzA enthält zusätzliche technische Angaben zu Ihrem Vorhaben.
Bis Ende 2025 verwenden wir das Formular "gewerbliche Bestätigung zum Kreditantrag" (gBzA) der KfW auch für die Energiefinanzierung der L-Bank. Ab 01.12.2025 führen wir eine eigene Bestätigung zum Förderantrag (L-Bank-BzA) ein.
Die neue L-Bank-BzA können Sie im L-Bank-BzA-Center
Dieser Bereich ist speziell für die L-Bank-Programme eingerichtet. Wählen Sie dort die Energiefinanzierung aus und geben Ihre Daten ein. Sie können die Daten zwischenspeichern und später wieder aufrufen. Wenn Sie fertig sind, speichern Sie die Daten. Im Anschluss wird eine PDF-Datei erstellt, die eine L-Bank-BzA-ID enthält. Die L-Bank-BzA-ID ist eine eindeutige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Sie beginnt immer mit "LBA-". Drucken Sie die PDF-Datei aus und reichen sie diese unterschrieben bei Ihrer Hausbank ein. Die Hausbank übermittelt uns im Förderantrag nur die L-Bank-BzA-ID. Unser Förderantrag enthält ab Version 12/2025 ein neues Feld für die L-Bank-BzA-ID. Mit der ID können wir dann Ihre Daten aus dem L-Bank-BzA-Center abrufen. Die Angabe der BzA-ID ist ab 01.12.2025 möglich, ab 01.01.2026 dann verpflichtend.
In der Übergangszeit sowie danach im Einzelfall akzeptieren wir auch das Formular "gewerbliche Bestätigung zum Kreditantrag" (gBzA) der KfW. Sie können das Formular online auf der Internetseite www.kfw.de/gbza
Sie können beide Formulare selbst ausfüllen. Anders als bei anderen Förderprogrammen müssen Sie keinen Sachverständigen hinzuziehen.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet ihr Programm Energiefinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW an.
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm Erneuerbare Energien Standard
Dokumente und Formulare
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.
Weitere Förderprogramme